Deutsche Rentenversicherung

Allgemeine Fragen zur Berechnung der Qualitätspunkte

Warum werden Qualitätspunkte berechnet?

Die Qualitätspunkte dienen als ein einheitliches Maß verschiedener Qualitätsindikatoren, die in die Bewertung der Reha-Fachabteilungen einfließen und ermöglichen einen Vergleich der Reha-Fachabteilungen der gleichen Indikation.

Wie berechnen sich die Leistungen pro Woche?

Zuerst wird die Maßnahmedauer (MSDA) berechnet:

MSDA (in Tagen) = Endedatum - Beginndatum (minus 1 Tag für stationäre Rehabilitationen)

Leistungen pro Woche = (Anzahl aller Leistungen / MSDA)*7

Die Dauer pro Woche berechnet sich analog.

Wie berechnet sich die Dauer pro Woche?

Die Dauer pro Woche berechnet sich analog.

Zuerst wird die Maßnahmedauer (MSDA) berechnet:

MSDA (in Tagen) = Endedatum - Beginndatum (minus 1 Tag für stationäre Rehabilitationen)

Dauer pro Woche = (Dauer aller Leistungen / MSDA)*7

Wie werden die Qualitätspunkte berechnet?

Zur Ermittlung der Qualitätspunkte wird pro ETM Anzahl und Dauer der dokumentierten Leistungen mit den Mindestanforderungen verglichen. Rehabilitanden bis zum geforderten Mindestanteil erhalten hierzu 100 Punkte bei voller Erfüllung und 50 Punkte bei mindestens 2/3 Erfüllung. Aus dem Quotienten der Summe der Punkte und der Anzahl Rehabilitanden, die sich aus dem in dem RTS geforderten Mindestanteil ergibt, berechnet sich der ETM-Wert. Die Qualitätspunkte für die Reha- Therapiestandards werden aus dem Quotienten der Summe aller ETM-Werte des Therapiestandards und der Anzahl der ETM bestimmt.

Definition wichtiger Variablen:

  1. Mindestanforderungen: beinhalten die formale Ausgestaltung der ETM, das heißt die Dauer (z.B. 180 Minuten) und Häufigkeit (z.B. pro Woche oder pro Reha).
  2. Mindestanteil entsprechend durchzuführender Rehabilitationen (oder zu behandelnder Rehabilitanden und Rehabilitandinnen) ist der prozentuale Anteil der Rehabilitationen (oder der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen), der die Mindestanforderungen vollständig erfüllen soll. (z.B. 80% aller Rehabilitand*innen im jeweiligen Zeitraum)
  3. Der definierte Mindestanteil an Rehabilitand*innen ist gleichzeitig der maximale Anteil an Rehabilitand*innen für die Berechnung der Q-Punkte

Berechnung: Bei jeden ETM des RTS werden die dokumentierten Leistungen mit den Mindestanforderungen verglichen. In die Berechnung gehen nur die Rehabilitand*innen bis zum geforderten Mindestanteil der zu behandelnden Rehabilitand*innen ein. Bei Vollerfüllung erhält jeder Rehabilitand*in 100 Punkte bzw. bei 2/3 Erfüllung 50 Punkte. Der sich daraus ergebene Wert wird durch den berechneten Mindestanteil (der zu behandelnden Rehabilitand*innen) dividiert. Das ergibt den jeweiligen ETM-Wert. Alle ETM Werte werden im Anschluss addiert und durch die Anzahl der ETM dividiert (bei RTS Kinder -und Jugendliche gibt es eine Ausnahme). Das ergibt die Q-Punkte des RTS.

Zur Veranschaulichung ein fiktives Beispiel - ETM 1 Bewegungstherapie:

  • Mindestdauer der Bewegungstherapie beträgt 180 Minuten
  • Mindesthäufigkeit der Bewegungstherapie ist 1 mal pro Woche
  • Mindestanteil der zu behandelnden Rehabilitand*innen beträgt 80%
  • 100 Rehabilitand*innen gehen in die Auswertungen ein (n= 100)

Der erste Schritt ist die Berechnung des Mindestanteils der zu behandelnden Rehabilitand*innen, das heißt wie viel meiner Rehabilitand*innen müssen die 180 Minuten (Mindestdauer) pro Woche (Mindesthäufigkeit) erfüllen, um 100 Punkte zu bekommen? Dieser berechnete Anteil wird in die Auswertungen einbezogen. Hier 80% von 100 = 80 Rehabilitand*innen.

Zweiter Schritt ist die Berechnung des ETM-Werts: wenn z. B. 80 Rehabilitand*innen die Mindestanforderungen voll erfüllen, erhält man 100 Punkte pro Rehabilitand*innen = 8000 Punkte. Diese Punkte werden dann durch den Mindestanteil der zu behandelnden Rehabilitanden des ETM dividiert. 8000 / 80 = 100 (ETM-Wert).

Wenn z. B. 50 Rehabilitand*innen die Mindestanforderungen vollständig erfüllen und 30 Rehabilitand*innen die Mindestanforderungen zu 2/3 erfüllen, erhalte ich 5000 Punkte (für die voll erfüllten Mindestanforderungen) und 1500 Punkte (für die zu 2/3 erfüllten Mindestanforderungen) = 6500 Punkte. Der ETM Wert beträgt hier 81,25 (6500 / 80).

Dieses Verfahren erfolgt analog bei allen ETM des RTS. Anschließend werden alle ETM-Werte aufsummiert und durch die Anzahl der ETM dividiert. Das ergibt dann die Q-Punkte.

Wie wird bei der Berechnung des Mindestanteils der Rehabilitand*innen gerundet?

Bei der Berechnung des Mindestanteils der zu behandelnden Rehabilitand*innen wird abgerundet, wenn das Ergebnis größer als Null ist. Das heißt bei einer fiktiven Anzahl von 237 Fällen und einem Mindestanteil von 90% wären das 213,3 Rehabilitand*innen. Der Mindestanteil wäre dementsprechend 213 Rehabilitand*innen.

Wieso gehen in die Auswertung der ETM nur 180 Rehabilitand*innen obwohl 213 Rehabilitand*innen das ETM voll erfüllt haben?

Der jeweilige Prozentsatz des Mindestanteils der Rehabilitand*innen ist gleichzeitig das Maximum der Anzahl an Rehabilitand*innen, die in die Berechnung des ETM-Wertes für die QP eingehen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK