Deutsche Rentenversicherung

Formularpaket Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die zur Berufsausübung erforderlich sind (unter anderem Fußschutz und Arbeitsschuhe)

Ausfüllbar: Ja

Die Deutsche Rentenversicherung kann Kosten für Hilfsmittel übernehmen, wenn sie wegen Art oder Schwere der Behinderung ausschließlich zur Berufsausübung, zur Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder der Erhöhung der Sicherheit auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz und am Arbeitsplatz erforderlich sind, es sei denn, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistungen erbracht werden können.
Kosten für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen können übernommen werden, wenn die vom Arbeitgeber bereitzustellende ergonomische Arbeitsplatzausstattung im Einzelfall medizinisch nicht ausreichend ist. Die Arbeitsplatzausstattung muss wegen der Behinderung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit an einem konkreten Arbeitsplatz notwendig sein.

Achtung
Das Formularpaket enthält trägerspezifische Formulare. Bitte wählen Sie Ihren Träger aus, um diese dem Formularpaket hinzuzufügen.

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