Dieses Paket enthält alle notwendigen Formulare für einen Antrag auf Leistungen zur Reha-Nachsorge mit einem Nachsorgebeginn ab 01.01.2019
Der Antrag muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Je nach Bedarf kann eine der folgenden Leistungen beantragt werden:
- Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)
- Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA)
- Psychosomatische Reha-Nachsorge (Psy-RENA)
Die endgültige Empfehlung der Reha-Nachsorge, die für Sie in Frage kommt, erfolgt durch die Reha-Einrichtung, die auch ihre vorangegangene Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt hat.