Hinweis:
Das Allgemeine Informationsblatt über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Gesundheitsvorsorge-, Pflege- und Geburtsfällen (Stand 13.06.2024) ist nur für beihilfeberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren mitversicherte Angehörige, sowie ehemalige Mitarbeiter, der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover maßgeblich.