Hinweis:
Das Ergänzungsblatt zum Antrag auf Beihilfe in Krankheits-, Gesundheitsvorsorge-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen
nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz i.V.m. der Niedersächsischen Beihilfeverordnung in der geltenden Fassung (Stand 01/2019) ist nur für beihilfeberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren mitversicherte Angehörige, sowie ehemalige Mitarbeiter, der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover maßgeblich.