Hinweis:
Das Beihilfe-Informationsblatt "Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen" zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter, gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) ist nur für beihilfeberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren mitversicherte Angehörige, sowie ehemalige Mitarbeiter, der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover zu verwenden.