Die Deutsche Rentenversicherung, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben gemeinsame Handlungsempfehlungen geschlossen. Hiernach werden von Alkohol, von Drogen oder von Medikamenten abhängige Menschen nach qualifiziertem Entzug in einem Krankenhaus direkt in eine stationäre oder ganztägig ambulante Entwöhnungseinrichtung verlegt. In den Handlungsempfehlungen ist vorgesehen, dass die Antragstellung dafür, einschließlich der Erstellung des Sozialberichts, durch die Sozialdienste der Krankenhäuser erfolgt.