Das Formular R2170 (Übersendung von Nachweisen (Grundrentenzuschlag Kapitaleinkünfte)) ist durch das bundeseinheitliche Formular R2200 ersetzt worden.
Springe direkt zu:
Version: 1 Stand 27.05.2021 Ausfüllbar: Nein
Das Formular R2170 (Übersendung von Nachweisen (Grundrentenzuschlag Kapitaleinkünfte)) ist durch das bundeseinheitliche Formular R2200 ersetzt worden.
0800 1000 4800 Mo - Do 08:00 - 19:00, Fr 08:00 - 15:30
Die DRV besteht aus 14 regionalen Rentenversicherern und den beiden Bundesträgern DRV Bund und DRV KBS. Wechseln Sie hier direkt zur Seite Ihres Rentenversicherers:
© Deutsche Rentenversicherung 2025