Freies Gutachten (Nachuntersuchung)
Gutachten sind im Rehaverfahren ausschließlich auf Anforderung der Deutschen Rentenversicherung zu erstellen. Nur von der Deutschen Rentenversicherung angeforderte Gutachten werden entsprechend den geltenden Bestimmungen honoriert.
Wichtiger Hinweis: Um das Passwort zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Gutachterbetreuung Claudia Grabenhorst.
Claudia Grabenhorst
Bitte beachten Sie, dass alle bisherigen Formulare für Gutachten durch das Gutachtenformular S0080 - Ärztliches Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung ersetzt worden sind.