Sofern eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation krankheitsbedingt vorzeitig abgebrochen wird, kann geprüft werden, ob eine Fortsetzung möglich ist. Hierfür muss die Rehabilitationseinrichtung auf dem Formular G0101-12 bestätigen, dass das Rehabilitationsziel noch nicht erreicht wurde. Weiterhin ist eine Bescheinigung der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes beizufügen, in der die Rehabilitationsfähigkeit bestätigt wird. Der Antrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Abbruch der Leistung gestellt werden. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.
Dieses Formular kann nur für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Hessen verwendet werden.