Die Deutsche Rentenversicherung kann Mehrkosten einer Hörhilfe übernehmen, die aufgrund der berufstypischen Anforderungen über die Grundversorgung durch die Krankenkasse hinaus entstehen. Die Ausstattung der Hörhilfe im Rahmen der Grundversorgung durch die Krankenkasse muss so umfassend sein, dass Sie in der Lage sind, an allen Dingen des täglichen Lebens teilzuhaben.