Sofern eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorzeitig abgebrochen wird, ist zu prüfen, ob eine erneute Durchführung möglich und sinnvoll ist. Da hierfür eine einfache Willenserklärung genügt, wird dieser Kurz-Antrag zur Verfügung gestellt. Eine erneute formelle Antragstellung (G0100 etc.) ist nicht erforderlich. Dieser Antrag gilt nur für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.