Arbeitsbücher wurden in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg und teilweise bis Anfang der 50er Jahre ausgestellt. Darin wurden Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten eingetragen, doch Entgelteintragungen fehlen.
Daher kann man mit dem Arbeitsbuch Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar glaubhaft machen, jedoch nicht nachweisen.