Ein vorübergehender, also von vornherein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt, ist für die Zahlung der Rente auf jeden Fall unschädlich.
Ist ein längerer oder sogar ständiger Aufenthalt im Ausland geplant, so sollte man sich vorab bei seinem Rentenversicherungsträger, zum Beispiel in den Auskunfts- und Beratungsstellen, informieren und diesen benachrichtigen. Verbindliche Aussagen zur weiteren Rentenzahlung und der Rentenhöhe können diese dann mitteilen. Bei dauerndem Aufenthalt im Ausland kann es unter Umständen sein, dass die Rente nur zum Teil oder nicht mehr gezahlt werden kann.
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