Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die wichtigsten „Bausteine“ für die spätere Rente. Durch sie wird einerseits der künftige Rentenanspruch erst realisiert, andererseits steigert grundsätzlich jeder Beitragsmonat auch die Rentenhöhe. Es wird zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen unterschieden. Die Pflichtbeiträge sind im Allgemeinen wichtiger, weil sie bei bestimmten Rentenarten (zum Beispiel Rente wegen Erwerbsminderung, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, Altersrente für Frauen) entscheidend für den Anspruch sind. Die einzelnen mit Beiträgen belegten Monate werden als Beitragszeiten bezeichnet. Sie gehören zu den rentenrechtlichen Zeiten.
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