Deutsche Rentenversicherung

Beitrittsgebiet

In den gesetzlichen Vorschriften werden die neuen Bundesländer (ehemalige DDR) überwiegend als Beitrittsgebiet bezeichnet. Gemeint sind damit die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Ostteil Berlins.

Für Versicherte im Beitrittsgebiet gelten in der Rentenversicherung zahlreiche Sonderregelungen. Soweit sich diese – mitunter missverständliche – Gebietsumschreibung auf den aktuellen oder künftigen Zustand bezieht, gehen die Rentenversicherungsträger dazu über, den alten Begriff durch die bessere Bezeichnung „neue Bundesländer“ zu ersetzen.

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