Deutsche Rentenversicherung

Entwöhnungsbehandlung

Die Entwöhnungsbehandlung ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die der Rentenversicherungsträger für Anspruchsberechtigte ambulant oder stationär erbringt, wenn Abhängigkeit, vorliegt; das heißt:

  • Unfähigkeit zur Abstinenz,
  • Verlust der Selbstkontrolle oder
  • periodisches Auftreten beider Symptome.

Ziele der Entwöhnung sind:

  • Abstinenz zu erreichen und zu erhalten,
  • körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen,
  • die Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft möglichst dauerhaft zu erhalten beziehungsweise zu erreichen.

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