Die Entwöhnungsbehandlung ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die der Rentenversicherungsträger für Anspruchsberechtigte ambulant oder stationär erbringt, wenn Abhängigkeit, vorliegt; das heißt:
- Unfähigkeit zur Abstinenz,
- Verlust der Selbstkontrolle oder
- periodisches Auftreten beider Symptome.
Ziele der Entwöhnung sind:
- Abstinenz zu erreichen und zu erhalten,
- körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben oder auszugleichen,
- die Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft möglichst dauerhaft zu erhalten beziehungsweise zu erreichen.
Das könnte Sie auch interessieren: