Der Begriff Mitgliedstaaten umfasst die Staaten, für die das Europarecht gilt. Das sind
- in der Europäischen Union (EU) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil)
- im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Island, Liechtenstein, Norwegen
- und im Rahmen des Abkommens über den freien Personenverkehr vom 21. Juni 1999 die Schweiz.
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