Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bis 30. Juni 2014 ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Ab 1. Juli 2014 konnte für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Seit 1. Januar 2019 werden für vor 1992 geborene Kinder maximal 2 Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt.