Deutsche Rentenversicherung

Rehabilitation

Unter Rehabilitation versteht man in der Rentenversicherung die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beziehungsweise die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der bereits geminderten Erwerbsfähigkeit. Dazu erbringt die Deutsche Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen.

In der Rentenversicherung gibt es den Grundsatz: "Reha vor Rente". Das bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger zunächst immer prüft, ob durch eine Rehabilitation die Leistungsfähigkeit der Versicherten voraussichtlich wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Ist das nicht möglich, bewilligt er gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente.

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