Deutsche Rentenversicherung

Rehabilitation

Unter Rehabilitation versteht man in der Rentenversicherung die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beziehungsweise die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der bereits geminderten Erwerbsfähigkeit. Dazu erbringt die Deutsche Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen.

In der Rentenversicherung gibt es den Grundsatz: "Reha vor Rente". Das bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger zunächst immer prüft, ob durch eine Rehabilitation die Leistungsfähigkeit der Versicherten voraussichtlich wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Ist das nicht möglich, bewilligt er gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente.

Das könnte Sie auch interessieren:

%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK