Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Sie enthält eine Übersicht aller gespeicherten Versicherungszeiten und Angaben der bisher zu erwartenden Rentenhöhe. Sie können auch Auskunft über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente erhalten.
Weitere Auskunftsmöglichkeiten bestehen vor dem 55. Lebensjahr im Zusammenhang mit geplanten Beitragszahlungen, zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersrenten oder bei einem vorgesehenen Versorgungsausgleich.
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