Deutsche Rentenversicherung

Revision

Mit der Revision wird ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht eingeleitet. Dieses Verfahren ist für Sie als Versicherte oder Rentner kostenlos. Sie müssen keinerlei Gerichtsgebühren zahlen.

Die Revision muss schriftlich durch einen Prozessbevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt, eingelegt werden und eine Begründung beinhalten.

Das Bundessozialgericht in Kassel überprüft den Streitfall ausschließlich nach rechtlichen Gesichtspunkten. In einer Verhandlung entscheidet das Bundessozialgericht in der Regel durch Urteil. Dabei wird auch darüber entschieden, ob der Rentenversicherungsträger die Kosten, die Ihnen zum Beispiel durch den Anwalt entstanden sind, erstatten muss.

Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts ist das Sozialgerichtsverfahren endgültig abgeschlossen; ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht.

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