Die Beiträge zur Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) werden steuerlich so behandelt wie die Beiträge zu den übrigen Systemen der Basisversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung, Landwirtschaftliche Alterskassen, Berufsständische Versorgungswerke). Damit kann die Rürup-Rente vor allem für gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige interessant sein. Wie bei der gesetzlichen Rente sind die Verträge nicht beleihbar, veräußerbar oder übertragbar. Sie werden frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Auszahlungen sind entsprechend der Stufenregelung für den Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung steuerpflichtig. Rürup-Renten sind nicht von Hartz IV betroffen. Die Ansparungen gelten im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen.
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