Deutsche Rentenversicherung

Sonderversorgung

Neben Renten aus der allgemeinen Sozialversicherung wurden in der ehemaligen DDR auch Renten aus Sonderversorgungssystemen gezahlt.

Hierbei handelt es sich um eine Sonderversorgung:

  • Nationale Volksarmee (NVA) (seit dem 1. Juli 1957),
  • Ministerium des Innern, dazu gehören die Deutsche Volkspolizei sowie die Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs,
  • Zollverwaltung der DDR und
  • Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Amt für Nationale Sicherheit (AfNS)

Diese Ansprüche und Anwartschaften wurden 1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.

Renten, die bereits Ende 1991 aus der Sonderversorgung gezahlt wurden, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung als Rente weiter.

Bei Rentenansprüchen ab 1992 wurden Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Sonderversorgungssystem nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz berücksichtigt. Die Arbeitsentgelte stellen die Versorgungsträger in einem gesonderten Bescheid fest.

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