Soweit durch neue Gesetze oder Rechtsprechung Änderungen zu Ungunsten rentennaher Jahrgänge oder für Rentner erfolgen, wird meistens Vertrauensschutz gewährt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise erfolgen. Der Vertrauensschutz richtet sich entweder nach Stichtagen, nach einem bestimmten Rentenbeginn oder dem Geburtsjahrgang der Rentenberechtigten. Bereits bewilligte Renten können durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts grundsätzlich nicht niedriger werden.