Deutsche Rentenversicherung

Zugangsfaktor

Mit dem Zugangsfaktor wird berücksichtigt, ob das gesetzlich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht ist.

Der Zugangsfaktor beträgt dann grundsätzlich 1,0. Er ist größer als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters trotz erfüllter Wartezeit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. Der Zugangsfaktor ist kleiner als 1,0, wenn eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird.

Mit dem Zugangsfaktor sind die ermittelten Entgeltpunkte zu vervielfältigen. Das Ergebnis sind persönliche Entgeltpunkte.

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