Deutsche Rentenversicherung

<span>Newsletter zur elektronischen Antragstellung 2/2023</span>

Neue Programmversion 5.3.1 der rveServices - eAntrag/Expertenversion für antragaufnehmende Stellen

Ab Montag, den 17.7.2023 steht die neue Version 5.3.1 von rveServices - eAntrag/Expertenversion im Downloadportal zur Verfügung. Alternativ kann auch die Autoupdatefunktionalität von rveServices - eAntrag/Expertenversion für die Programmaktualisierung genutzt werden. Die neue Version steht ab 18.7.2023 über das Autoupdate zur Verfügung.

Folgende Änderungen wurden in der neuen Version vorgenommen:

Allgemeine Information

Eine Konvertierung von offenen Fällen aus der Vorversion ist grundsätzlich möglich, dennoch wird empfohlen die Anträge vor dem Versionswechsel abzuarbeiten.

Neue Anträge oder Formulare

Folgende Formulare stehen elektronisch ausfüllbar als Hauptantrag zur Verfügung:

  • V0190 - Antwort zum Versicherungsverlauf mit Angaben zu Versicherungszeiten

Im Formularschrank werden folgende Formulare in aktualisierter Form als PDF zur Verfügung gestellt:

  • R0230 - Erklärung zum Hinzuverdienst bei Knappschaftsausgleichsleistung
  • R0670 - Vergleichbares Einkommen
  • R0680 - Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • R0815 - Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
  • R0821 - Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens zur Krankenversicherung
  • R0822(NEU) - Bescheinigung des ausländischen Krankenversicherungsunternehmens
  • R0985 - Angaben zum Zahlungsweg
  • R3073 (ehemals R0673) - Berücksichtigung von Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummern 3 bis 8 SGB IV
  • R3074 (ehemals R0674) - Berücksichtigung von Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummern 9 bis 10 SGB IV
  • S1402 (ehemals R0252) - Meldung / Bescheinigung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Bezug von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld
  • S1403 (ehemals R0253) - Meldung / Bescheinigung der beitragspflichtigen Einnahmen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • G0510 / G0530 - Wichtige Informationen zum Übergangsgeld
  • V0015 - Merkblatt zur Versicherungspflicht der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben
  • V0021 - Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger beziehungsweise zum Antrag auf Versicherungspflicht als selbständig Tätiger
  • V0061 - Erläuterungen zum Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung in der Rentenversicherung

Rechtliche Änderungen

Die elektronisch umgesetzten Anträge und Hilfetexte sowie die Formulare im Formularschrank wurden an den Rechtsstand angepasst.

Allgemeine Information: Hinweis zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz

Zum 1. Juli 2023 ändert sich die Beitragshöhe zur Pflegeversicherung. Das gilt auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Dies hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden. Die konkrete Höhe des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung ist zukünftig abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren.
Die erforderlichen Daten zur Zahl der Kinder sollen der Deutschen Rentenversicherung zukünftig in einem digitalen Datenübermittlungsverfahren übertragen werden. Der Aufbau des Verfahrens ist aufwendig und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur Umsetzung des Verfahrens ist es für die Aufnahme eines Rentenantrages ausreichend wie bisher bei den Angaben zur Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung anzugeben, ob antragstellende Personen mindestens ein Kind haben oder hatten sowie die ggf. hierfür erforderlichen Nachweise vorzulegen. Zusätzliche Angaben oder Nachweise eventueller Kinder unter 25 Jahren sind zunächst nicht erforderlich.

Wesentliche fachliche Änderungen

  • Wegfall des Formulars A1313 - Die Deutsche Rentenversicherung hat den Wegfall des Formulars A1313 "Zahlungserklärung auf ein inländisches Konto einer Vertrauensperson" beschlossen. Diese Fallkonstellation ist durch die reguläre Zahlungserklärung EU/EWR A1310 in den Formularen R0100 Ziffer 4 / R0500 Ziffer 5 / R0506 Ziffer 5 / R0610 Ziffer 5 / R0615 Ziffer 4 / R0985 Ziffer 2 / R5462 Ziffer 3 abgedeckt.

  • Wegfall Auswahlmöglichkeit "unbeantwortet" - Zur besseren Verständlichkeit entfällt bei Aussagen und Listenfeldern (Dropdownlisten und Radiobuttons) grundsätzlich die Auswahlmöglichkeit "unbeantwortet". Die vorbelegte Auswahlmöglichkeit "unbeantwortet" oder Ähnliches wird durch die Formulierung "keine Angabe" ersetzt.
    Eine Ausnahme hiervon ergibt sich für verpflichtende Dropdownlisten-Felder. Statt der Formulierung "unbeantwortet" oder Ähnliches wird die Formulierung "bitte wählen" verwendet.

  • Ausblenden insensitiver Felder - Fragefelder, die bisher insensitiv (nicht eingabefähig) angezeigt wurden, da sie nicht beantwortet werden mussten bzw. nicht zur Auswahl stehen, werden zukünftig komplett ausgeblendet. Das heißt, die Felder werden dynamisch je nach Antwortverhalten nur noch bei entsprechender Notwendigkeit eingeblendet.

  • Wegfall Hinzuverdienstgrenze im R0100 / R0110 - Zahlungen von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen ab dem 1.1.2023 nicht mehr bestimmten Hinzuverdienstgrenzen. In diesem Zusammenhang erforderliche Anpassungen wurden final berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Auswahlmöglichkeit einer "Teilrente entsprechend des Hinzuverdienstes" komplett entfernt wurde.

  • Anpassungen im Formular R0230 - Aufgrund der vorstehenden Änderung zum Hinzuverdienst wurde der Formularname in "Erklärung zum Hinzuverdienst bei Knappschaftsausgleichsleistung" umbenannt. Die bisherige Abfrage 9.9 "Klärung von Einkünften" im R0100 inklusive der zugehörigen Unterantragssteuerung zum R0230 wird somit zukünftig nur noch bei einem Antrag auf Knappschaftsausgleichsleistung mittels einer neuen Fragenummer 9.10 gestellt. Der dadurch nicht mehr relevante Abschnitt 5 "Einverständniserklärung bei Überzahlungen" wurde aus dem Formular entfernt.

  • Bei der Beantragung einer Teilrente ist es zukünftig möglich eine Prozentzahl mit 2 Nachkommastellen im zulässigen Wertebereich 10,00 - 99,99 vorzugeben.

  • Die Frage "Klärung des Rentenversicherungskontos" in den Formularen R0100, R0110, R0500 und V0100 wurde zur besseren Verständlichkeit textlich optimiert. Hierdurch kommt es künftig nicht mehr zu einer doppelten Verneinung im Frage-Antwort-Kontext.

  • Seit der letzten Version kann das Formular R4100 - Anpassungen zum Ausgleich von Härten nach durchgeführtem Versorgungsausgleich bei positiver Beantwortung der Frage zum Versorgungsausgleich im R0100 / R0110 erforderlich sein. Bei positiver Beantwortung der Frage zum Versorgungsausgleich wird das Formular weiterhin im Formularschrank automatisch aktiviert und kann bei Bedarf im Druckdialog abgewählt werden, es erfolgt jedoch ab sofort keine automatische Vorbelegung mehr im Unterlagenassistent (R0990).

  • Die textliche Gestaltung der Frage zur Hochrechnung von Arbeitsentgelt im R0100 / R0110 wurde optimiert. Die Formulierung wurde für den Fall angepasst, wenn die antragstellende Person die Beschäftigung nicht beendet und über den gewünschten Rentenbeginn hinaus beschäftigt ist.

  • Seit dem 1.1.2023 ersetzt das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II das bisherige Arbeitslosengeld II. Daher wird in allen Rentenformularen anstelle von "Arbeitslosengeld II" bzw. "Sozialgeld" nur noch die Formulierung "Bürgergeld" verwendet. Im Bereich der Reha-Formulare ergibt sich eine Übergangsphase, in der der Begriff "Bürgergeld" die bisherige Formulierung ergänzt.

  • Auf die Auswahl einer Personengruppe zur Frage "Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung" kann aufgrund der vorgenannten Anpassungen ebenfalls verzichtet werden.

  • Neues Formular R0822 (Bescheinigung des ausländischen Krankenversicherungsunternehmens) - Um die Belange sowohl der "normalen" als auch der "besonderen" Versicherungsunternehmen (privater Krankenversicherungsvertrag, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse bis hin zur anerkannten Solidargemeinschaft) für alle Inlandssachverhalte abzudecken wurde das Formular R0821 (Bescheinigung für den Rentenversicherungsträger zur Prüfung des Zuschusses zur Krankenversicherung) überarbeitet. Mit der Überarbeitung des neuen Formulars R0821 musste unter anderem auch das Formular R0820 "Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung - § 106 SGB VI" angepasst werden. Es werden nun Sachverhalte mit Wohnsitz im Inland als auch im Ausland durch die Fragen 4.2 bzw. 4.3 abgedeckt. Die Anpassungen erfolgten analog in den Formularen R0100 Ziffern 11.3.3 - 11.3.4 / R0500 Ziffern 13.2.3 - 13.2.4 / R0506 Ziffern 12.2.3 - 12.2.4 / R0610 Ziffern 10.2.3 - 10.2.4 / R0615 Ziffern 8.2.3 - 8.2.4.
    Darüber hinaus wurde auch bei den verkürzten Rentenantragsformularen (R0110, R0120, R0505) die Frage "Zuschuss zur privaten Krankenversicherung" um den Hinweis auf das neue Formular R0822 ergänzt.

  • Die Frage zur bisher gezahlten Rente im Antragsformular R0110 wurde komplett gestrichen.

  • Aufgabe des knappschaftlichen Zahlverfahrens - Mit der Überführung der knappschaftlichen Inlandszahlungen in das Postrentenzahlverfahren werden nunmehr von allen Rentenversicherungsträgern die Rentenzahlungen über den Renten Service der Deutschen Post AG ausgezahlt. Damit ist im Formular R0500 unter Ziffer 10.1.2 keine Auswahlmöglichkeit mehr erforderlich.

  • Antrag auf Vollwaisenrente (R0500) - Für die Gewährung einer Vollwaisenrente als Gesamtleistung ist grundsätzlich der Rentenversicherungsträger zuständig, der zuvor schon die Halbwaisenrente des zuerst verstorbenen Elternteils gezahlt hat.
    Es wird seitens der Rentenversicherung empfohlen bei Anspruch auf Vollwaisenrente den Antrag unter der Versicherungsnummer des zuerst verstorbenen Elternteils aufzunehmen. Hierbei ist auf eine vollständige und aktuelle Klärung des Versicherungskontos beim zuletzt verstorbenen Elternteil zu achten und ggf. ist eine Kontenklärung einzuleiten. Als Hilfestellung erfolgt in rveServices - eAntrag/Expertenversion je nach Vorgabe des Sterbedatums des anderen Elternteils ein Prüfhinweis auf die ggf. erforderliche Kontenklärung des zuletzt verstorbenen Elternteils sowie auf die beiden neuen Regressfragen 7.1 und 7.2.
    Wir bitten zu beachten, dass der Prüfhinweis sowie die neuen Regressfragen nur einmalig, also nur in einem Unterantrag R0610 abgefragt / angezeigt werden.

  • Bei alleiniger Beantragung von Waisenrente im R0500 (ohne Antrag auf Witwen- / Witwerrente) wird aktuell in rveServices - eAntrag/Expertenversion auf die Abfrage der Ziffer 10.2 "Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung" und damit auf die Anforderung des "Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten" verzichtet. Zur Unterstützung der Sachbearbeitung wird zukünftig in diesen Fällen bei Bejahung der Leistung "Waisengeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen" im R0610 automatisch das "Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten" im R0990 gefordert.

  • Der Sparer Pauschbetrag wurde auf 1000 EUR erhöht. (Betrifft das Formular R0660 Ziffer 8.3.)

  • Verfahren zur Einleitung der Kontenklärung - Versicherte können im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens um die Klärung ihres Rentenversicherungskontos gebeten werden. Hierbei kann es sich um eine erstmalige oder eine wiederholte Klärung des Versicherungskontos handeln (Erst- oder Folgekontenklärung). Die Rückantwort im Verfahren zur Einleitung der Kontenklärung erfolgt zukünftig ausschließlich digital durch die versicherte Person.
    Versicherte erhalten zukünftig in allen Fällen einer Erst- oder Folgeklärung des Versicherungskontos zusammen mit dem Versicherungsverlauf einen sogenannten Zugangscode. Dieser ermöglicht den Aufruf und die gezielte Beantwortung der erforderlichen Fragestellungen über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung. Durch die Authentifizierung mittels Zugangscode werden Versicherte bei der Beantwortung mit bestimmten Informationen aus dem Versicherungskonto unterstützt. Sollten Versicherte vorstellig werden und um Unterstützung bitten, können die erforderlichen Fragestellungen alternativ auch über die rveServices - eAntrag/Expertenversion beantwortet werden. Hierfür stehen die Formulare V0100 (Antrag auf Kontenklärung) für die Erstkontenklärung sowie V0190 (Antwort zum Versicherungsverlauf mit Angaben zu Versicherungszeiten) für die Folgekontenklärung zur Verfügung. Der Umfang der zu klärenden Fragestellungen im Formular V0190 ist dynamisch, abhängig vom Inhalt des Versicherungskontos. Liegt beim Rentenversicherungsträger zur Versicherungsnummer kein offenes Kontenklärungsverfahren vor, erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung in rveServices - eAntrag/Expertenversion bei Aufruf des Formulars V0190.

  • Die Bestätigung der Unterschrift der / des Berechtigten bei Vertrauenspersonen kann zukünftig im Formular R0985 "Angaben zum Zahlungsweg" entfallen. Berechtigte können statt eines eigenen Kontos auch das Konto einer anderen Person für die Überweisung der Rente benennen. Hierfür war bisher eine Bestätigung durch eine Dritte Stelle (z.B. Behörde oder Geldinstitut) erforderlich. Diese Bestätigung ist zukünftig nicht mehr erforderlich.

  • Im Formular V0100 wurde die neue Frage 4.5.1 "Versicherungsverlauf polnische Zeiten" für die Klärung polnischer Zeiten ergänzt.

  • Zeiten der Arbeitslosigkeit bei selbständigen Handwerkern vor dem 1.7.1969 sind für das Formular V0410 nicht mehr relevant.

  • Wunsch- und Wahlrecht im Antragsverfahren § 15 Abs. 6a SGB VI - Zukünftig können Versicherte bei der Beantragung einer medizinischen bzw. onkologischen Rehabilitation dem zuständigen Träger der Rentenversicherung bis zu drei Rehabilitationseinrichtungen vorschlagen, in der die beantragte Leistung durchgeführt werden soll. Über die neue Frage "Wunsch- und Wahlrecht" in den Antragsformularen können die Rehabilitationseinrichtungen benannt werden. Die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes ist für Versicherte nicht verpflichtend. Im Falle einer Bewilligung unterbreitet der Rentenversicherungsträger, nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Wunschkliniken, bis zu 4 Vorschläge mit geeigneten Rehabilitationseinrichtungen. Aus diesen Vorschlägen können Rehabilitanden die Einrichtung zur Durchführung der Rehabilitation frei wählen.

  • Aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde das Formular V0050 angepasst. Die Antragsauswahl wurde gekürzt, die Auswahl "Antrag auf Befreiung wegen einer anderweitigen Altersvorsorge" ist entfallen. Ebenfalls wurde der Abschnitt 5 "Angaben zur bestehenden Vorsorge" komplett entfernt.

  • "Unbestimmte Beitragshöhe" - Bei der Aufnahme eines Antrages auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung (V0060) wurde die Dropdownliste der Beitragshöhe um die Auswahl "unbestimmte Beitragshöhe" ergänzt. Dies ermöglicht Versicherten mit nicht feststellbarer Einkommensprognose die Antragstellung.

Wesentliche technische Änderungen

  • Die Passwortabfrage im Sende-Dialog (Eingabemaske zum Versenden des elektronischen Antrags) wurde um das sogenannte "Auge-Symbol" erweitert. Das bedeutet, dass ein Symbol mit einem durchgestrichenen Auge das eingegebene Passwort in Klartext, ein Symbol mit einem nicht durchgestrichenen Auge das Passwort in anonymisierter Form anzeigt.

  • Wegfall der dreimonatigen Passwortänderung - Bei der Arbeit mit Signaturkarte entfällt zukünftig die dreimonatige Passwortänderung, wenn ausschließlich mit Signaturkarte gearbeitet wird. Die Sicherheit ist weiterhin durch die zuvor erfolgte Registrierung der Signaturkarte gewährleistet. Wird die rveServices - eAntrag/Expertenversion ohne Signaturkarte genutzt, wird die dreimonatige Passwortänderung wieder aktiv. Hierbei ist es unerheblich ob die rveServices - eAntrag/Expertenversion online oder offline verwendet wird.

  • Über das Kontextmenü (Rechtsklick) in der Vorgangstabelle kann künftig die Versicherungsnummer ergänzt werden. Alternativ ist dies weiterhin über den Menüpunkt "Bearbeiten" "Versicherungsnummer ergänzen" möglich.

  • Implementierung des Benutzerhandbuches - Ab der rveServices - eAntrag/Expertenversion 5.3 wird das Benutzerhandbuch in die Anwendung implementiert. Über den Menüpunkt "Hilfe" "Benutzerhandbuch" erfolgt der Aufruf. Es wird auf der verlinkten Internetseite jeweils das aktuelle sowie das Benutzerhandbuch der Vorversion zur Verfügung gestellt.