Deutsche Rentenversicherung

Bleibt es dabei, dass die Altersgrenze für den vorzeitigen Bezug ab dem Geburtsjahrgang 1948 stufenweise vom 63. auf das 62. Lebensjahr abgesenkt wird?

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK