Bleibt es dabei, dass die Altersgrenze für den vorzeitigen Bezug ab dem Geburtsjahrgang 1948 stufenweise vom 63. auf das 62. Lebensjahr abgesenkt wird?
Bleibt es dabei, dass die Altersgrenze für den vorzeitigen Bezug ab dem Geburtsjahrgang 1948 stufenweise vom 63. auf das 62. Lebensjahr abgesenkt wird?