Deutsche Rentenversicherung

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

In den vergangenen Jahren sind die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben worden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Altersrenten vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch zu nehmen. Wer früher die Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen.

Die Ermittlung von Rentenbeginn und Rentenhöhe erfolgt in 4 Schritten:

  1. Rentenbeginn berechnen
  2. Ergebnisse Rentenbeginn
  3. Rentenhöhe berechnen
  4. Ergebnisse Rentenhöhe

Ergebnisse Rentenbeginn

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Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner neustarten

Nutzungshinweise

Zur Ermittlung des frühestmöglichen und des regulären Rentenbeginns aller Renten wegen Alters ist die Angabe Ihres Geburtsdatums erforderlich. Durch die Eingabe zusätzlicher Kriterien zeigt das Berechnungsergebnis in tabellarischer Form die für Sie infrage kommenden Renten wegen Alters auf. Alle Rentenarten, die durch die angegebenen Eingrenzungsmerkmale ausgeschlossen sind, werden nicht aufgeführt.

Auf die Darstellung einer Rentenart wird ebenfalls verzichtet, wenn bei dem eingegebenen Geburtsdatum der ermittelte Rentenbeginn sowohl mit als auch ohne Abschläge vor dem 01.01.2008 liegt. Falls es bei der jeweiligen Rentenart Vertrauensschutzregeln gibt, werden diese ebenfalls berücksichtigt. Gleichzeitig wird der prozentuale Abschlag, mit dem Sie bei der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente rechnen müssen, angezeigt. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie mit finanziellen Einbußen in Rente gehen möchten.

Der Rentenbeginnrechner ist für die Ermittlung des möglichen Rentenbeginns bei Altersrenten entwickelt worden. Andere Rentenarten lassen sich damit nicht darstellen.

Darüber hinaus können Sie mit einfachen Angaben aus der Renteninformation, die die Kunden jährlich per Post erhalten, auch die Rentenhöhe ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen.

Die geltenden Voraussetzungen für die jeweiligen Rentenarten rufen Sie bitte über die nachfolgenden Links ab.

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