Mit einem versicherungspflichtigen Minijob können Minijobber ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen. Allerdings verringert sich dadurch der Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ja. Minijobber können durch die Zahlung des Eigenbeitrags Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation erwerben, wenn mindestens sechs Beitragsmonate einer Beschäftigung aus den letzten zwei Jahren vor einem Reha-Antrag angerechnet werden können.
Bisher galten Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen 450 und 1.300 Euro verdienten, als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses sogenannten Übergangsbereichs zahlen die Midijobber einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Auch der Übergangsbereich wird angehoben und liegt künftig zwischen 520 und 1.600 Euro.