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Häufige Fragen
Wie hätten sich der Nachhaltigkeits- und der Beitragssatzfaktor in diesem Jahr auf die Höhe der Rentenanpassung ausgewirkt, wenn die Renten nicht nach Maßgabe der Haltelinie für das Rentenniveau angepasst worden wären?
Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, hätte die Berücksichtigung des Beitragssatzfaktors in diesem Jahr keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung gehabt. Allerdings hätten demographische Veränderungen die Rentenanpassung über den Nachhaltigkeitsfaktor um 0,19 Prozentpunkte gedämpft.
|
Unberücksichtigt gebliebene Dämpfungsfaktoren | |
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Nachhaltigkeitsfaktor |
0,9981 |
|
Beitragssatzfaktor |
1,0000 |
Wie hoch wäre die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 ausgefallen, wenn die Renten nicht nach Maßgabe der Haltelinie für das Rentenniveau angepasst worden wären?
Die Renten wären um 4,05 Prozent gestiegen und der aktuelle Rentenwert hätte 42,44 Euro betragen. Dieser Vergleichswert ist maßgeblich für die Festlegung der Höhe der Erstattungen des Bundes für die Kosten der Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau. Auf Basis des Vergleichswerts hat der Bund 0,10 Prozent derjenigen Aufwendungen der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2026, die von der Höhe des aktuellen Rentenwerts abhängen und die nicht bereits anderweitig erstattet werden, zu erstatten.
Ich habe keine Rentenanpassungsmitteilung erhalten. Was kann ich tun?
Die Rentenanpassungsmitteilungen werden noch bis Ende Juli 2026 versandt. Haben Sie Ihre Mitteilung bis dahin nicht erhalten und benötigen Sie diese, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.
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