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Häufige Fragen
Was ist die Nachhaltigkeitsrücklage?
Die Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, die kurzfristige finanzielle Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten. Dies ist bedeutend, da die gesetzliche Rentenversicherung auf dem sogenannten Umlageverfahren basiert, bei dem die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einahmen und nicht aus einem angesparten Kapitalstock gedeckt werden. Durch die Nachhaltigkeitsrücklage können typischerweise unterjährig auftretende Liquiditätsschwankungen aufgefangen werden. Die Nachhaltigkeitstrücklage speist sich aus Überschüssen. Sie soll sich bislang in einem Korridor von wenigstens 0,2 und höchstens 1,5 Monatsausgaben Monatsausgaben bewegen.
Warum ist das Rentenniveau in den letzten Jahren gesunken?
Um die Finanzierung der Renten angesichts des demografischen Wandels auch langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Reformen durchgeführt. Unter anderem wurde die Formel zur jährlichen Anpassung der Renten um einen Nachhaltigkeitsfaktor und einen Beitragssatzfaktor ergänzt.
Der Nachhaltigkeitsfaktor stellt das Verhältnis der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu den Rentenbeziehern dar. Steigt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten.
Zusätzlich wird die Anpassung der Renten auch über den Beitragssatzfaktor gedämpft, wenn der Beitragssatz in der Rentenversicherung steigt.
Der Beitragssatzfaktor setzt sich aus dem Altersvorsorgeanteil (Riestertreppe) sowie dem Beitragssatz zur Allgemeinen Rentenversicherung zusammen. Bei steigenden Beitragssätzen fällt die Rentenanpassung geringer aus;.Wenn die jährlichen Rentenanpassungen wegen der Wirkung dieser Dämpfungsfaktoren niedriger ausfallen als die Lohnsteigerungen der Beitragszahlenden, sinkt das Rentenniveau.
Was ist mit der Aufhebung des Anschlussverbots gemeint?
Das Rentenpaket 2025 enthält auch eine neue Regelung zur Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Die Bundesregierung will damit neben der „Aktivrente“ weitere Anreize schaffen, dass Ältere über das Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten.
Wegen des sogenannten Anschlussverbots durften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, nicht erneut befristet weiterbeschäftigt werden, ohne dass es für die Befristung einen sachlichen Grund gibt.
Für ältere Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, ist jedoch fortan auch ohne Sachgrund eine befristetete Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber möglich. Das erleichtert Rentnerinnen und Rentnern den Verbleib beim beziehungsweise die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber.
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