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Häufige Fragen

Wie lange gilt die „Aktivrente“?

Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) ist zeitlich nicht begrenzt. Allerdings soll bis Ende 2029 festgestellt werden, „ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat“, so die Gesetzesbegründung.

Weitere Informationen zum „Aktivrentengesetz“ stellt die Bundesregierung hier zur Verfügung:

Kabinett beschließt Gesetzentwurf Aktivrente | Bundesregierung

Was bedeutet „Aktivrente“?

Die sogenannte „Aktivrente“ ist ein monatlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, die zwar schon die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, um den Folgen des demografischen Wandels und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.

Muss ich die "Aktivrente" beantragen?

Nein, die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) muss nicht beantragt werden. Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt. 

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