Häufige Fragen
Wer zahlt die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Sie als Rentnerin oder Rentner allein.
Für alle Rentnerinnen und Rentner, die Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung sind, werden die Beiträge zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung direkt von der Deutschen Rentenversicherung an die Krankenkasse abgeführt.
Erhalten in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner mehrere Renten, zum Beispiel neben einer Altersrente auch eine Witwen- oder Witwerrente, wird für jede dieser Renten ein Beitrag gezahlt.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen die Beiträge selbst an Ihre Pflegekasse überweisen.
Muss man immer den erhöhten Beitragssatz zahlen, wenn man kinderlos ist?
Nein. Den erhöhten Beitragssatz müssen kinderlose Rentnerinnen und Rentner nicht zahlen, wenn sie
- vor 1940 geboren wurden oder
- unter 23 Jahre alt sind.
Warum weichen die aus meiner Rente berechneten Beiträge von denen im Schaubild gezeigten Beitragssätzen ab?
Das könnte zum einen daran liegen, dass die Zahl der Kinder erst seit April 2025 berücksichtigt werden kann. Bitte lesen Sie auch die Frage „Warum konnte der Beitragsabschlag nicht schon seit Juli 2023 berücksichtigt werden?“.
Zum anderen wurden zum 1. Januar 2025 die Beitragssätze zur Pflegeversicherung um jeweils 0,2 Prozent erhöht. Diese Beitragserhöhung konnte die Deutsche Rentenversicherung noch nicht umsetzen.
Mit der Rentenzahlung für Juli 2025 wird diese Beitragserhöhung nachgeholt.
Bitte lesen Sie auch die Frage „Wann und wie wird die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner nachgeholt?“
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