Deutsche Rentenversicherung

Umzug als Rentner ins Ausland

Sie möchten als Rentnerin oder Rentner in ein anderes Land ziehen? Das müssen Sie vor Ihrem Umzug wissen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Sind Sie nur vorübergehend im Ausland, ändert sich für Sie nichts. Wir überweisen Ihre Rente auf ein Konto Ihrer Wahl.
  • Ziehen Sie dauerhaft in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, bekommen Sie ebenfalls die volle Rente.
  • Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen.
  • Damit Ihre Rente pünktlich auf Ihrem neuen Konto eingeht, teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG rechtzeitig Ihren Umzug mit.

Vorübergehender Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie nur vorübergehend im Ausland sind, ändert sich für Sie nichts. Wir überweisen die Rente auf ein Konto Ihrer Wahl. 

Umzug ins europäische Ausland

Leben Sie künftig dauerhaft in einem Land der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ändert sich für Sie in den allermeisten Fällen nichts. Wir überweisen Ihre Rente in der bisherigen Höhe auf ein Konto Ihrer Wahl. 

Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Ihr deutscher Rentenanspruch zum Teil auch ausländische Zeiten beinhaltet, die zum Beispiel auf dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen vom 9. Oktober 1975“.

Lassen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug von uns beraten zu lassen.

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Umzug in ein Land mit Sozialversicherungs­abkommen

Deutschland hat mit zahlreichen Ländern außerhalb der Europäischen Union Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie sorgen dafür, dass Ihnen bei der Rente keine Nachteile entstehen.

Verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in ein solches Land, ändert sich für Sie in den meisten Fällen nichts. Wir überweisen Ihre Rente in der bisherigen Höhe auf ein Konto Ihrer Wahl.

Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Ihr deutscher Rentenanspruch zum Teil auch ausländische Zeiten beinhaltet, die zum Beispiel auf dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen vom 9. Oktober 1975“.

Ähnliche Einschränkungen gelten, wenn in der deutschen Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthalten sind. Das sind zum Beispiel Zeiten, die Sie als Vertriebene oder Vertriebener oder als Aussiedlerin oder Aussiedler für ihre Arbeit in den osteuropäischen Herkunftsgebieten erhalten haben.

Lassen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug von uns beraten

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Dauerhafter Umzug in ein Land ohne Abkommen

Haben Sie sich für den Umzug in ein Land entschieden, das außerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz liegt und mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann es zu weiteren Einschränkungen kommen. 

Lassen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug von uns beraten 

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Wir überweisen auf ein Konto Ihrer Wahl

Eine Überweisung auf ein Bankkonto ist aus unserer Sicht der sicherste und schnellste Weg, den Sie für die Auszahlung der Rente wählen können. Eine Überweisung ist nahezu in alle Länder der Welt möglich. Bei Überweisungen auf ein Konto außerhalb der Single European Payment Area /SEPA (Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen) werden von uns nur die Gebühren bis zur ersten Korrespondenzbank übernommen, so dass für den weiteren Überweisungsweg zusätzliche Kosten entstehen können.

Bei einer Überweisung haben Sie folgende Möglichkeiten:
Überweisung auf Ihr Konto oder Ihr Gemeinschaftskonto (alle Länder)
Überweisung an eine andere Person mit einem Konto in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen

Für eine Überweisung benötigen wir von Ihnen die jeweiligen Bankdaten:

Zahlungserklärung für alle Länder außer Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kanada und USA (deutsch/englisch/französisch)

Zahlungserklärung für alle Länder außer Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kanada und USA (deutsch/spanisch/portugiesisch)

Zahlungserklärung bei Konto in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen (nicht für Italien) (deutsch/englisch/französisch)

Zahlungserklärung bei Konto in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen (nicht für Italien) (deutsch/spanisch/portugiesisch)

Zahlungserklärung bei Konto in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen (nicht für Italien) (griechisch/türkisch)

Zahlungserklärung bei Konto in Italien (deutsch / italienisch)

Zahlungserklärung bei Konto in Kanada oder USA (deutsch / englisch / französisch)

Scheckzahlung

Wenn Sie kein Konto für die Rentenzahlung benennen können, ist auch eine Zahlung mit einem Scheck in US-Dollar oder Euro möglich, wenn in Ihrem Wohnland diese Option besteht. Beachten Sie aber, dass die Schecks per Post übermittelt werden und Sie diese bei einer Bank einlösen müssen, wobei manchmal nur die Option zur Verrechnung auf ein Konto besteht. Dies bedeutet zusätzlich Zeit für den Postweg und eine Einlösegebühr für den Scheck. Bei Scheckzahlungen in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein und Norwegen müssen wir Ihnen außerdem die Kosten, die uns für den Scheck entstehen, in Rechnung stellen.

Noch ein Hinweis

Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern (Umzug in ein anderes Land, neue Bankverbindung, etc.) dann teilen Sie das bitte immer dem Renten Service der Deutschen Post AG mit.

Wir benötigen jedes Jahr eine "Lebensbescheinigung"

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland wohnen, überprüft der Renten Service der Deutschen Post AG in unserem Auftrag einmal jährlich, ob Sie noch leben. Diese sogenannte "Lebensbescheinigung" erhalten Sie meist Mitte des Jahres. Bitte lassen Sie sie bestätigen und schicken Sie sie dann an den Renten Service zurück. Bestätigungen nehmen alle Behörden und Rentenversicherungsträger sowie Geldinstitute und die deutschen Auslandsvertretungen vor.

Keine Bescheinigung benötigen Sie grundsätzlich, wenn Sie in Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn oder im Vereinigten Königreich leben. Die Behörden dort melden den Tod des Berechtigten automatisch. In Einzelfällen können aber weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert werden. So zum Beispiel bei hochbetagten Rentenberechtigten ab dem 95. Lebensjahr. Bitte lassen Sie diese wie oben beschrieben bestätigen und schicken Sie sie an den Renten Service zurück.

Renten Service Lebensbescheingung

Tipp:
In den folgenden Ländern testen der Renten Service der Deutschen Post AG und die Deutsche Rentenversicherung aktuell den sogenannten Digitalen Lebensnachweis (DLN). Das ist eine digitale Lebensbescheinigung, die Sie mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets und der App PostIdent erbringen können. Wenn Sie sich in den genannten Ländern aufhalten, dann erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anpassungsmitteilung und der Lebensbescheinigung Hinweise, wie Sie den DLN nutzen können. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Option testen und nutzen würden. Unser Ziel ist es, diese Option - nach erfolgreichem Test - allen Rentenberechtigten, die eine Lebensbescheinigung beibringen müssen, anbieten zu könnten. In den folgenden Ländern wird der DLN erprobt:
Australien, Chile, Kanada, Kosovo, Litauen, Österreich, Serbien, Südafrika, Spanien, Thailand, Türkei, Ukraine und USA.

Renten Service Digitaler Lebensnachweis

Informieren Sie uns frühzeitig

Teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG spätestens zwei Monate vor Ihrem Umzug mit, dass Sie in ein anderes Land ziehen wollen. So kann Ihre Bankverbindung umgestellt und Ihre Rente ohne Unterbrechung gezahlt werden. Denn auch wenn sich die Rentenhöhe nicht ändert, brauchen wir für die Technik etwas Zeit. Die Adresse lautet:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 221 569 2777
Fax: +49 221 569 2778

Selbstverständlich können Sie alternativ auch Ihren Rentenversicherungsträger informieren.

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