Versicherungszeiten addieren
Sie arbeiten in einem anderen europäischen Land oder haben im Laufe ihres Berufslebens in verschiedenen europäischen Ländern gearbeitet? Dann profitieren Sie vom Europarecht. So werden die einheitlichen Verordnungen zur sozialen Sicherheit in Europa genannt. Im Europarecht ist geregelt, dass Sie die Rentenzeiten aus allen europäischen Ländern, in denen Sie gearbeitet haben, zusammenzählen können. Das bringt Ihnen Vorteile für Ihren Rentenanspruch oder wenn Sie zum Beispiel eine medizinische Rehabilitation beantragen möchten.
Ihre Rente wird zweimal berechnet
Auch beim Berechnen Ihrer Rente bringt das Europarecht Vorteile, denn es gelten besondere Regeln. So können die Zeiten, in denen Sie im Ausland gearbeitet haben, sich positiv auf Ihre Rentenhöhe auswirken.
Auch in Brüssel vertritt die Deutsche Sozialversicherung Ihre Interessen
Um Ihre Interessen in Europa zu vertreten und Verordnungen mitzugestalten, haben sich die Spitzenverbände der deutschen Sozialversicherung aus gesetzlicher Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Kranken- und Pflegekassen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e. V.“ zusammengeschlossen. Im Europäischen Koordinierungsausschuss arbeitet die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, daran, dass Ihnen in Europa keine Nachteile entstehen.
Für wen gilt das Europarecht?
Die Verordnungen des Europarechts zur Sozialversicherung gelten derzeit in 32 Ländern.
Dies sind die Länder der Europäischen Union (EU)
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Schweden
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern (griechischer Teil)
Außerdem gilt das Europarecht auch für
Information für das Vereinigte Königreich