Deutsche Rentenversicherung

Arbeiten in Europa –  Ihr Rentenanspruch nach dem Europarecht

Im Europarecht verständigen sich die Länder der Europäischen Union auf einheitliche Regeln zur sozialen Sicherheit.

Versicherungszeiten addieren

Sie arbeiten in einem anderen europäischen Land oder haben im Laufe ihres Berufslebens in verschiedenen europäischen Ländern gearbeitet? Dann profitieren Sie vom Europarecht. So werden die einheitlichen Verordnungen zur sozialen Sicherheit in Europa genannt. Im Europarecht ist geregelt, dass Sie die Rentenzeiten aus allen europäischen Ländern, in denen Sie gearbeitet haben, zusammenzählen können. Das bringt Ihnen Vorteile für Ihren Rentenanspruch oder wenn Sie zum Beispiel eine medizinische Rehabilitation beantragen möchten. 

Ihre Rente wird zweimal berechnet

Auch beim Berechnen Ihrer Rente bringt das Europarecht Vorteile, denn es gelten besondere Regeln. So können die Zeiten, in denen Sie im Ausland gearbeitet haben, sich positiv auf Ihre Rentenhöhe auswirken. 

Auch in Brüssel vertritt die Deutsche Sozialversicherung Ihre Interessen

Um Ihre Interessen in Europa zu vertreten und Verordnungen mitzugestalten, haben sich die Spit­zen­ver­bände der deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rung aus gesetz­li­cher Ren­ten­-, Unfall-, Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung sowie der Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen zur „Deut­schen Sozi­al­ver­si­che­rung Arbeits­ge­mein­schaft Europa e. V.“ zusam­men­ge­schlos­sen. Im Europäischen Koordinierungsausschuss arbeitet die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, daran, dass Ihnen in Europa keine Nachteile entstehen.

Für wen gilt das Europarecht?

Die Verordnungen des Europarechts zur Sozialversicherung gelten derzeit in 32 Ländern.

Dies sind die Länder der Europäischen Union (EU)

Außerdem gilt das Europarecht auch für

Information für das Vereinigte Königreich