Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Malta unterscheidet sich von der deutschen Rentenversicherung. Zwar kennt sie auch Altersrenten, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten, doch die Ansprüche und Anspruchsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Beispielsweise können auch die Eltern eines verstorbenen Versicherten eine Rente erhalten. Egal, ob Sie bereits eine zeitlang in Malta gearbeitet haben oder gerade einen längeren Aufenthalt planen, diese Broschüre hilft Ihnen, Ihre Ansprüche auf eine Leistung aus der maltesischen Rentenversicherung realistisch einzuschätzen.