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Häufige Fragen
Warum wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung kurzfristig zum 1. Januar 2025 angehoben?
Die soziale Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Der bisherige Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung von 3,4 Prozent musste daher kurzfristig zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben werden, um die Leistungen ab 2025 zu sichern. Rechtsgrundlage dieser Erhöhung ist eine Verordnung (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025).
Warum wird der Beitrag zur Pflegeversicherung bei Rentnerinnen und Rentnern erst im Juli 2025 angehoben?
Die Deutsche Rentenversicherung muss aufgrund der Beitragssatzänderung für rund 22 Millionen Renten den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung anpassen. Aufgrund der Menge an Renten kann die Anpassung nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren erfolgen. Um dieses Verfahren auf den neuen Beitragssatz umzustellen, bedarf es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs.
Da der Beitragssatz zur Pflegeversicherung sehr kurzfristig zum 1. Januar 2025 angehoben wurde, fehlte hier die notwendige Zeit zur Umsetzung eines solchen Massenverfahrens. Es wurde daher eine spezielle Regelung getroffen, die es der Deutschen Rentenversicherung erlaubt, die Beitragssatzanpassung erst zum 1. Juli 2025, zusammen mit der Rentenanpassung, umzusetzen.
Müssen auch Rentnerinnen und Rentner einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen?
Ja, der um 0,2 Prozentpunkte gestiegene Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ist seit 1. Januar 2025 auch von Rentnerinnen und Rentnern zu zahlen. Die Umsetzung für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt aber erst nachgelagert im Juli 2025. Die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 enthält hierfür eine spezielle Regelung. Bis zum 30. Juni 2025 zahlen Rentnerinnen und Rentner zunächst weiter den niedrigeren Beitrag in Höhe von 3,4 Prozent ihrer monatlichen Rente.
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