Aktivrente
Mit Einführung der sogenannten Aktivrente ab Januar 2026 wurde ein steuerrechtlicher Anreiz zur Weiterarbeit für Altersrentenbezieher geschaffen. Sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständigen Beschäftigungen sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu einem Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro steuerfrei.