Deutsche Rentenversicherung

Anfrageverfahren bei Beteiligung eines Dritten

Wird die vereinbarte Tätigkeit für einen Dritten erbracht und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Auftragnehmer in die Arbeitsorganisation des Dritten eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund nach § 7a Abs. 2 Satz 2 SGB IV bei Vorliegen einer Beschäftigung auch fest, ob das Beschäftigungsverhältnis zu einem Dritten besteht. Nach § 7a Abs. 2 Satz 3 SGB IV kann der Dritte bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine weisungsgebundene Eingliederung des Auftragnehmers in seine Betriebsorganisation ebenfalls eine Entscheidung nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV beantragen.

Am Einsatz von Fremdpersonal in Unternehmen sind häufig mehr als zwei Parteien beteiligt, beispielsweise wenn ein Dienstleister (Auftraggeber) dem Unternehmen (Dritter) projektbezogen einen Spezialisten (Auftragnehmer) zur Verfügung stellt.

Nach der Rechtsprechung des BSG sind für die Feststellung des Erwerbsstatus in diesen Fällen nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu betrachten, sondern sämtliche Rechtsbeziehungen, die den Einsatz des Auftragnehmers prägen, also auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber (BSG vom 14. März 2018, B 12 KR 12/17 R).

Liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor, ist fraglich, wer der Arbeitgeber ist. Bisher konnten solche Dreiecksverhältnisse nicht abschließend geklärt werden, sondern immer nur jeweils ein Zweipersonenverhältnis, gegebenenfalls mussten zwei Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In solchen Dreiecksverhältnissen erhält die Deutsche Rentenversicherung Bund nunmehr die Kompetenz, eine Tätigkeit umfassend und nicht nur begrenzt auf jeweils ein Rechtsverhältnis zu beurteilen. Stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Beschäftigungsverhältnis fest, ist sie deshalb zu der ergänzenden Feststellung ermächtigt, ob das Beschäftigungsverhältnis zu einem Dritten besteht.

Der Dritte ist nicht berechtigt, eine Prognose- oder Gruppenfeststellung zu beantragen.

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