Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist eine dynamische Rechengröße, aus der andere Werte abgeleitet werden, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind. Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten des vorvergangenen Jahres (für 2026 also aus 2024). Sie gilt ab 2025 bundeseinheitlich und beträgt im Jahr 2026 47.460 Euro bzw. monatlich 3.955 Euro.