Deutsche Rentenversicherung

Direktversicherungen

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft. Versicherte Person und Leistungsberechtigter ist der Arbeitnehmer.

Wenn im Versicherungsfall nicht ausschließlich eine Kapitalauszahlung, sondern zumindest als Wahlrecht eine Rentenzahlung vorgesehen ist, kommt für Beiträge zu kapitalgedeckten Direktversicherungen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und Beitragsfreiheit nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV in Betracht.

Wenn im Versicherungsfall ausschließlich eine Kapitalauszahlung vorgesehen ist und der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erheben. Werden Beiträge zur Direktversicherung nach § 40b EStG pauschal versteuert, so sind sie nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SvEV kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, wenn sie

  • zusätzlich zum laufenden Lohn gezahlt werden oder
  • im Fall einer Entgeltumwandlung aus einer Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld) finanziert werden.

Unsere Leseempfehlung

%>