Duales Studium
Ein duales Studium verknüpft die betriebliche Berufsausbildung mit einem Fachhochschul- oder Hochschulstudium. Es wird unterschieden zwischen praxisintegrierten und ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen. Hierbei sind die jeweiligen Studiengänge in der Art und dem Umfang der Praxisphasen in den Unternehmen unterschiedlich. Bei berufsintegrierten beziehungsweise -begleitenden dualen Studiengängen handelt es sich um berufliche Weiterbildungen, so dass das Studium neben der bisherigen Berufstätigkeit ausgeübt wird.
Bei Teilnehmern von den genannten dualen Studiengängen besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung während der gesamten Dauer des dualen Studiums, wie bei Beschäftigten, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden beim dualen Studium aus dem Arbeitsentgelt berechnet und mit der Personengruppe 102 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 gemeldet. Sofern das Arbeitsentgelt aus dem dualen Studium unter der Geringverdienergrenze in Höhe von 325 Euro liegt, sind die Beiträge allein vom Arbeitgeber zu tragen und der Personengruppenschlüssel lautet 121. Der Beitragsgruppenschlüssel verändert sich nicht. Sollte kein Arbeitsentgelt während des dualen Studiums gezahlt werden, ist eine Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 1 Prozent der Bezugsgröße zu berücksichtigen. Hiervon trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein und die Meldungen sind mit der Personengruppe 102 und der Beitragsgruppe 0110 zu erstatten.
Die beitragsrechtlichen Regelungen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) und für den Übergangsbereich finden hier ebenso keine Anwendung, wie auch das Werkstudentenprivileg.
In der Unfallversicherung besteht während der Praxisphasen Versicherungsschutz durch die zuständige Berufsgenossenschaft des Ausbildungs- beziehungsweise Praktikumsbetriebes. Während der Studienzeit besteht Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes. Somit ist vom Betrieb lediglich das Arbeitsentgelt des dualen Studenten während der Praxisphasen unfallversicherungspflichtig.