Für die Beschäftigung von Flüchtlingen sind neben dem Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht besondere Regelungen des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung zu beachten.
Springe direkt zu:
Für die Beschäftigung von Flüchtlingen sind neben dem Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht besondere Regelungen des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung zu beachten.
0800 1000 4800 Mo - Do 08:00 - 19:00, Fr 08:00 - 15:30
Die DRV besteht aus 14 regionalen Rentenversicherern und den beiden Bundesträgern DRV Bund und DRV KBS. Wechseln Sie hier direkt zur Seite Ihres Rentenversicherers:
© Deutsche Rentenversicherung 2025