Deutsche Rentenversicherung

Knappschaft-Bahn-See

Von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden die Betriebsprüfungen für folgende Betriebe durchgeführt:

  • Betriebe mit knappschaftlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (§§ 133 und 273 SGB VI),
  • Betriebe der Seefahrt (inkl. Binnenschifffahrt), sowie Betriebe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder,
  • Betriebe, die in den Zuständigkeitsbereich der Satzung der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt fallen.

Bei knappschaftlichen Betrieben ist zu beachten, dass ein abweichender Beitragssatz in der Rentenversicherung gilt. Dieser liegt aktuell bei 24,7 Prozent (Arbeitnehmeranteil 9,3 Prozent und Arbeitgeberanteil 15,4 Prozent). Zusätzlich gilt in der Rentenversicherung eine erhöhte Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2025 9.900 Euro monatlich beträgt.