Deutsche Rentenversicherung

Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge aus betrieblicher Altersversorgung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig, soweit sie – gegebenenfalls zusammen mit Arbeitseinkommen – 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (2025: 187,25 Euro) übersteigen (§ 226 Abs. 2 SGB V).

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