Deutsche Rentenversicherung

Vorstandsmitglieder von Genossenschaften

Vorstandsmitglieder von Genossenschaften, die

  • neben ihrer Funktion als Organmitglied die Geschäfte der Genossenschaft führen,
  • an Weisungen der Generalversammlung gebunden sind,
  • einer umfassenden Beaufsichtigung durch den Aufsichtsrat unterliegen und
  • für ihre Geschäftsführertätigkeit eine monatlich gleichbleibende Vergütung erhalten,

stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Genossenschaft und sind daher grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

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