Ziele der Reha in der gesetzlichen Rentenversicherung
Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen Beschäftigten helfen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.
Die Rehabilitation dient der Besserung und Beseitigung der Folgen von Erkrankungen und deren Auswirkungen auf das Erwerbsleben.
Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der physische, psychische und soziale Aspekte (Körper, Geist, Beruf, Umfeld) umfasst. Hierzu gehören z. B. die Bestandteile Gesundheitstraining, Ernährungsberatung, problemorientierte Gruppenarbeit sowie psychologische Unterstützungsangebote und Information/Schulung.
Welche Möglichkeiten haben Sie als Betriebs- und Werksarzt, den Rehaprozess zu begleiten?
Sie kennen die individuelle Gesundheitsproblematik der bzw. des Beschäftigten in den von Ihnen betreuten Betrieben und Unternehmen. Insofern können Sie wesentlich zur Früherkennung von Teilhabebedarf und zur Einleitung und Durchführung von Rehabilitationsleistungen beitragen, indem Sie die entsprechenden Personen zur Antragstellung auffordern und hierbei unterstützen. Darüber hinaus kennen Sie die konkreten Anforderungen, Besonderheiten und damit verbundenen Gefährdungen an deren Arbeitsplatz und können, indem Sie uns diese mitteilen, bei der Auswahl der bestmöglichen Leistung helfen. Bei der anschließenden Durchführung liefern diese Informationen einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rehabilitationsleistung.
Was benötigen wir von Ihnen?
- Darstellung der Diagnosen (Klartext und ICD-Code) in einer nach ihrer sozialmedizinischen Bedeutung gewichteten Aufzählung
- Beschreibung der Funktionsstörungen und deren Auswirkungen auf die Teilhabe
- Angaben zur bisherigen Behandlung (soweit bekannt)
Nähere Informationen zur Beschreibung der Funktionsstörungen finden Sie in den Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung (Rehabilitationsbedürftigkeit) der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Hier finden Sie den Link zu den
Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung
Wenn Sie als Betriebs- oder Werksarzt einen Befundbericht erstellen, wird dieser mit 36,26 EUR vergütet.
Der Ärztliche Befundbericht sollte unbedingt in Maschinenschrift ausgefüllt werden, um die Lesbarkeit (auch bei Fax-Übermittlung bzw. nach dem Einscannen) zu gewährleisten. Über folgenden Link gelangen Sie direkt zu den benötigten Formularen:
Ärztliche Befundberichte für das Reha-Verfahren