Deutsche Rentenversicherung

QS-Verfahren berufliche Rehabilitation

Die Rehabilitation hat für die Rentenversicherung aufgrund ihrer Zielstellung einen hohen Stellenwert. Dies gilt auch für die berufliche Rehabilitation, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Der hohe Stellenwert ist an einem langjährigen Engagement der Rentenversicherung im Bereich LTA erkennbar. So wurden beispielsweise im Rahmen der Reha-Kommission Berufsförderung bereits 1997 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet.

Die Qualitätssicherungsaktivitäten konzentrieren sich bei LTA gegenwärtig auf den Bereich der beruflichzen Bildungsleistungen, das heißt Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Integration.
Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Rahmenkonzept für LTA entwickelt, in dem auch die Qualitätssicherung berücksichtigt wird.

Rahmenkonzept zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Qualitätssicherungs­aktivitäten

Teilnehmerbefragung

Mit der wissenschaftlich begleiteten Entwicklung von Instrumenten und Verfahren für die Qualitätssicherung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wurde 2003 mit der Entwicklung einer Teilnehmerbefragung begonnen. Im Juli 2006 startete erstmals die Befragung von Teilnehmern beruflicher Bildungsleistungen mit dem sogenannten Berliner Fragebogen. Der überarbeitete Fragebogen wird seit Januar 2009 eingesetzt. Die Befragungsergebnisse werden regelmäßig im Rahmen der Berichte zur Reha-Qualitätssicherung an die Bildungseinrichtungen und Rentenversicherungsträger zurückgemeldet. Neben der Darstellung der Ergebnisse aller Teilnehmer erfolgen sowohl einrichtungs- als auch trägerbezogene Rückmeldungen für die beruflichen Bildungseinrichtungen und Reha-Träger. In Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung setzt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Berliner Fragebogen seit Januar 2011 für ihre Rehabilitanden ein.
Inhalte der Befragung sind Aspekte der Vorbereitung, des Verlaufs und der Ergebnisse der Bildungsmaßnahmen sowie der beruflichen Wiedereingliederung aus der Perspektive der Teilnehmer. Die Teilnehmer werden sechs Monate nach dem Ende der Maßnahme angeschrieben. Zusätzlich zu den Befragungsergebnissen können auch weitere Daten aus den Routinedaten der Rentenversicherung einbezogen werden.

Teilnehmerbefragung nach berufliche Bildungsleistungen (Fragebogen, seit 1/2009)

Informationen zum Datenschutz in der Teilnehmerbefragung

Musterbericht zur Teilnehmerbefragung nach beruflichen Bildungsleistungen - Bericht 2016

Artikel: Berufliche Rehabilitation im Urteil der Rehabilitanden – gemeinsame Befragung von Renten- und Unfallversicherung (Zander et al. 2012)

Sozialmedizinischer Status nach beruflichen Bildungsleistungen

Ein zentraler Aspekt bei der Beurteilung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Wiedereingliederung der Rehabilitanden in das Erwerbsleben. Mit Hilfe von Daten aus der Routinestatistik kann für alle Rehabilitanden der Rentenversicherung nachvollzogen werden, ob sie nach einer beruflichen Reha-Leistung wieder Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Hieraus wird die Wiedereingliederung der Teilnehmer beruflicher Bildungsmaßnahmen im Zeitverlauf (6., 12. und 24. Monat nach Ende der Leistung) dargestellt. Der Sozialmedizinische Status kann nur eingeschränkt als ein Qualitätsindikator für die Bildungseinrichtungen gesehen werden, da eine Wiedereingliederung der Rehabilitanden auch von anderen Einflussfaktoren, wie beispielsweise regionale Arbeitsmarktlage, erfolgreicher Abschluss einer Maßnahme oder auch Sozialschicht abhängig ist.

Musterbericht zum Sozialmedizinischen Status nach beruflichen Bildungsleistungen - Bericht 2016


Abschluss (Ergebnis) der beruflichen Bildungsleistungen

Im Juli 2011 wurden erstmals Berichte an die Reha-Einrichtungen und Rentenversicherungsträger versandt, in denen Auswertungen zum Ergebnis (Abschluss) der beruflichen Bildungsleistung dargestellt wurden. Es ist bekannt, dass ein regulärer Abschluss der Bildungsmaßnahme die Aussichten auf eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung erhöht. Perspektivisch soll dieser Bericht, neben dem Bericht zum sozialmedizinischen Status, Bestandteil der Routine-Berichterstattung bei LTA werden. Der Bericht dient in erster Linie der Transparenz für die Bildungseinrichtungen und Reha-Träger bezüglich ihrer Ergebnisse. Des Weiteren sollen durch den Bericht Dokumentationsmängel aufgedeckt und im Zeitverlauf reduziert werden.

Musterbericht zum Abschluss der beruflichen Bildungsleistung - Bericht 2013

Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation (LBR)

Am 01. Juli 2016 führte die Deutsche Rentenversicherung eine Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation (LBR) verbindlich ein. Damit werden Bildungseinrichtungen in die Lage versetzt die Leistungen, die sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erbringen, rehabilitandenbezogen abzubilden. Den beruflichen Bildungseinrichtungen wurde für die Einführung der Dokumentation eine Übergangszeit von einem Jahr gewährt.
Seit 01. Juli 2017 sind alle dokumentierten beruflichen Leistungen elektronisch an die Rentenversicherung zu übermitteln.

Das Leistungsverzeichnis LBR
Die Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation wurde mit Hilfe wissenschaftlicher Unterstützung (Charité Berlin, Prof. Radoschewski und Mitarbeiterinnen) entwickelt. Es handelt sich um eine völlig neu verfasste Klassifikation, mit der erstmals rentenversicherungseinheitlich die Prozesse in der beruflichen Rehabilitation einrichtungsbezogen abgebildet und somit die Prozessqualität dargestellt werden kann.

Die Entwicklung der LBR dauerte zweieinhalb Jahre und umfasste unter anderem eine breit angelegte Anwenderbefragung, Expertentreffen und eine Testphase mit beruflichen Bildungseinrichtungen. Im anschließenden Pilotprojekt dokumentierten erstmals Berufsförderungswerke, Berufliche Trainingszentren und freie Bildungsträger ihre rehabilitationsbezogene Leistungserbringung.

Handbuch zur LBR-Datenübermittlung
Wie die LBR-Dokumentation an die Rentenversicherung elektronisch übermittelt werden kann, ist im Handbuch zur LBR-Datenübermittlung beschrieben. Es richtet sich an die beruflichen Bildungseinrichtungen, die Leistungen für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung erbringen. Das aktuelle Handbuch steht als PDF zur Verfügung und kann per E-Mail an: Reha-QS-LTA@drv-bund.de angefordert werden.

Downloads zum Thema:

Videos zur Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation (LBR)

Häufige Fragen und Antworten zur LBR

Broschüre "Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation" - Ausgabe 2016

Anmeldung zum LBR-Verfahren

Hintergrundinformation: Das Pilotprojekt: "Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation (LBR)"

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