Die Deutsche Rentenversicherung Bund fördert auch als Rentenversicherungsträger (Abteilung Rehabilitation) Forschungsvorhaben im Bereich der Rehabilitation. Damit sollen Projekte unterstützt werden, die der Weiterentwicklung der Rehabilitation dienen und die geeignet sind, die Zielsetzung der Rehabilitation im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterstützen. Es gelten hierbei die Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern.
Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund über Zuwendungen
Fördermittel können bei der Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Die Begutachtung von Projektanträgen erfolgt bezüglich inhaltlicher Relevanz und methodischer Qualität sowie gegebenenfalls unter Einbindung externer Expertise. Die Forschungsprojekte können durch die Abteilung Rehabilitation fachlich betreut werden.
Bitte lesen Sie auch die Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung
Nebenbestimmungen
sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Allgemeine Nebenbestimmungen
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Rehabilitationsforschung durch die Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
forschungsfoerderung@drv-bund.de
oder an
Nadine Vorsatz, Tel. 030 – 865-81584
(fachliche Fragestellungen zur Forschungsförderung)
bzw.
Steffen Ohmann, Tel. 030 – 865-82713
(verfahrenstechnische Fragestellungen zur Forschungsförderung)
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Antragstellung
Die Beantragung von Zuwendungen im Bereich Reha-Forschung erfolgt in 2 Stufen:
- Reichen Sie bitte eine Projektskizze ein (per E-Mail an forschungsfoerderung@drv-bund.de)
- Wird das Projektvorhaben im Zuge der internen Begutachtung der Skizze als grundsätzlich förderungswürdig bewertet, kann in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung auf Zuwendung erfolgen. Diesen Antrag senden Sie uns bitte per E-Mail an forschungsfoerderung@drv-bund.de sowie in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation
Dezernat 8011, Bereich 4
10704 Berlin
Die folgenden Leitfäden dienen als Hilfestellung zur Gestaltung einer beurteilungsfähigen Projektskizze sowie eines ausführlichen Projektantrages. Unterlagen, die den Vorgaben dieser Leitfäden nicht entsprechen, können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Leitfaden zur Erstellung einer Projektskizze
Leitfaden zur Erstellung eines Projektantrages
In der Projektskizze und dem Projektantrag sollten bereits die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte dargestellt werden. Bitte beachten Sie: Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept wird in der Regel vor Beginn der Datenerhebung durch die DRV Bund und ggf. durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.
Für die Förderung in Form von Zuwendungen gelten die
Nebenbestimmungen
der Deutschen Rentenversicherung sowie die
Allgemeine Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung.
Achtung: Forschungsförderungsanträge für das Jahr 2025 sind spätestens am 15. Januar 2024 einzureichen. Zur Einhaltung der Frist genügt die Einreichung der Projektskizze. Verspätet eingehende Projektskizzen/Anträge können nur für das Jahr 2026 berücksichtigt werden.
Datenschutz
Bei der Antragstellung ist der Datenschutz bereits zu berücksichtigen. Wird ein Antrag auf eine Forschungsförderung bewilligt, ist ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept erforderlich. Dieses muss auch Texte zur Teilnehmerinformation und zur Einwilligungserklärung enthalten. Das Datenschutzkonzept wird durch uns und ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Einschlägige Rechtsgrundlagen für Datenschutzkonzepte sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils aktuellen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz [BDSG] und das Sozialgesetzbuch X [SGB X]).
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:
Vorlage Datenschutzkonzept
Anlage 1 - Teilnehmerinformation
Anlage 2 - Einwilligungserklärung
Genehmigung nach § 75 SGB X
Über das Datenschutzkonzept hinaus ist immer dann, wenn in einem Projekt die Übermittlung von Sozialdaten durch einen oder mehrere Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ein Antrag auf Genehmigung nach § 75 SGB X bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (im Fall von DRV Bund-geförderten Projekten: das Bundesamt für Soziale Sicherung - BAS) zu stellen.
Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist in Abstimmung mit der DRV Bund ein Genehmigungsantrag auszuarbeiten und beim BAS einzureichen.
Für Anträge an das BAS stehen ausfüllbare Musterformulare zur Verfügung, die für die Anträge gemäß § 75 SGB X verwendet werden sollen. Die Formulare können auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter dem Bereich "Themen" - „Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz“ - "Forschungsvorhaben" heruntergeladen werden.
Bundesamt für Soziale Sicherung
23. Rehabilitationswissenschaftliches Symposium am 04. November 2022 in Leipzig
Das 23. Rehabilitationswissenschaftliche Symposium der Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e.V. (GfR) und des Rehabilitationswissenschaftlichen Verbundes Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland (BBMD) findet im Jahre 2022 am Freitag, 04. November, ab 10 Uhr statt. Das Symposium wird sich dem Thema "Gesünder altern: Gesundheitsförderung und Teilhabe über die Lebensspanne" widmen. Abhängig von der weiteren Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, in welchem Format das Symposium durchgeführt werden kann (digital, hybrid oder als Präsenzveranstaltung in Leipzig).
Im Rahmen des Symposiums wird 2022 erneut der nunmehr 7. Forschungs- und Innovationspreis der GfR e.V. vergeben, der mit 5.000 EUR dotiert ist.
Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf der BBMD-Homepage unter diesem Link:
Rehabilitationswissenschaftliches Symposium
Forschungs- und Innovationspreis
Am 04.11.2022 fand das 23. Rehabilitationswissenschaftliche Symposium der Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (GfR) e.V. und des Rehabilitationswissenschaftlichen Verbundes Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland (BBMD) in der Bibliotheca Albertina in Leipzig statt.
Im Rahmen des Symposiums wurde der mit 5.000,00 EUR dotierte Forschungs- und Innovationspreis der GfR e.V. an Herrn Dr. Simon Ladwig von der Humboldt-Universität zu Berlin für die Publikation "The Post-Stroke Depression Risk Scale (PoStDeRiS): Development of an Acute-Phase Prediction Model for Depression 6 Months After Stroke“ verliehen. Die in einem Forschungsvorhaben entwickelte Skala ermöglicht bereits in der Akutphase nach einem Schlaganfall die Vorhersage einer Depression sechs Monate nach dem Akutereignis mit adäquater Sensitivität und Spezifität.
Für das Jahr 2023 wurde der Forschungs- und Innovationspreis erneut ausgelobt. Er wird im Rahmen des 24. Rehabilitationswissenschaftlichen Symposiums in Weimar übergeben werden. Bewerbungen sind bis zum 30.06.2023 möglich. Die Einzelheiten zum Bewerbungs- und Begutachtungsverfahren erfahren Sie zu gegebener Zeit auf der BBMD-Homepage unter diesem Link:
Forschungs- und Innovationspreis der GfR e.V.