DRV-Bund: Forschungsförderung durch die Abteilung Prävention und Rehabilitation
Die Deutsche Rentenversicherung Bund fördert auch als Rentenversicherungsträger (Abteilung Prävention und Rehabilitation) Forschungsvorhaben im Bereich der Rehabilitation. Damit sollen Projekte unterstützt werden, die der Weiterentwicklung der Rehabilitation dienen und die geeignet sind, die Zielsetzung der Rehabilitation im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterstützen. Es gelten hierbei die Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern.
Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund über Zuwendungen
Fördermittel können bei der Abteilung Prävention und Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Die Begutachtung von Projektanträgen erfolgt bezüglich inhaltlicher Relevanz und methodischer Qualität sowie gegebenenfalls unter Einbindung externer Expertise. Die Forschungsprojekte können durch die Abteilung Prävention und Rehabilitation fachlich betreut werden.
Bitte lesen Sie auch die Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung
sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Rehabilitationsforschung durch die Abteilung Prävention und Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
forschungsfoerderung@drv-bund.de
oder an
Nadine Vorsatz, Tel. 030 – 865-81584
(fachliche Fragestellungen zur Forschungsförderung)
bzw.
Steffen Ohmann, Tel. 030 – 865-82713
(verfahrenstechnische Fragestellungen zur Forschungsförderung)
Zu den Themen ...
Antragstellung
Die Beantragung von Zuwendungen im Bereich Reha-Forschung erfolgt in 2 Stufen:
- Reichen Sie bitte eine Projektskizze ein (per E-Mail an forschungsfoerderung@drv-bund.de)
- Wird das Projektvorhaben im Zuge der internen Begutachtung der Skizze als grundsätzlich förderungswürdig bewertet, kann in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung auf Zuwendung erfolgen. Diesen Antrag senden Sie uns bitte per E-Mail an forschungsfoerderung@drv-bund.de sowie in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Prävention und Rehabilitation
Dezernat 8011, Bereich 4
10704 Berlin
Die folgenden Leitfäden dienen als Hilfestellung zur Gestaltung einer beurteilungsfähigen Projektskizze sowie eines ausführlichen Projektantrages. Unterlagen, die den Vorgaben dieser Leitfäden nicht entsprechen, können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Leitfaden zur Erstellung einer Projektskizze
Leitfaden zur Erstellung eines Projektantrages
In der Projektskizze und dem Projektantrag sollten bereits die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte dargestellt werden. Bitte beachten Sie: Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept wird in der Regel vor Beginn der Datenerhebung durch die DRV Bund und ggf. durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.
Für die Förderung in Form von Zuwendungen gelten die
der Deutschen Rentenversicherung sowie die
für Zuwendungen zur Projektförderung.
Achtung: Forschungsförderungsanträge für das Jahr 2027 sind spätestens am 15. Januar 2026 einzureichen. Zur Einhaltung der Frist genügt die Einreichung der Projektskizze. Verspätet eingehende Projektskizzen/Anträge können nur für das Jahr 2028 berücksichtigt werden.
Datenschutz
Bei der Antragstellung ist der Datenschutz bereits zu berücksichtigen. Wird ein Antrag auf eine Forschungsförderung bewilligt, ist ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept erforderlich. Dieses muss auch Texte zur Teilnehmerinformation und zur Einwilligungserklärung enthalten. Das Datenschutzkonzept wird durch uns und ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Einschlägige Rechtsgrundlagen für Datenschutzkonzepte sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils aktuellen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz [BDSG] und das Sozialgesetzbuch X [SGB X]).
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:
Anlage 1 - Teilnehmerinformation
Anlage 2 - Einwilligungserklärung
Genehmigung nach § 75 SGB X
Über das Datenschutzkonzept hinaus ist immer dann, wenn in einem Projekt die Übermittlung von Sozialdaten durch einen oder mehrere Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ein Antrag auf Genehmigung nach § 75 SGB X bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (im Fall von DRV Bund-geförderten Projekten: das Bundesamt für Soziale Sicherung - BAS) zu stellen.
Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist in Abstimmung mit der DRV Bund ein Genehmigungsantrag auszuarbeiten und beim BAS einzureichen.
Für Anträge an das BAS stehen ausfüllbare Musterformulare zur Verfügung, die für die Anträge gemäß § 75 SGB X verwendet werden sollen. Die Formulare können auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter dem Bereich "Themen" - „Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz“ - "Forschungsvorhaben" heruntergeladen werden.
Bundesamt für Soziale Sicherung
26. Rehabilitationswissenschaftliches Symposium am 7. November 2025 in Halle (Saale)
Das 26. Rehabilitationswissenschaftliche Symposium der Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e.V. (GfR) und des Rehabilitationswissenschaftlichen Verbundes Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland (BBMD) fand am 07. November 2025 unter wissenschaftlicher Leitung von Herrn Prof. Dr. Meyer-Feil in Halle an der Saale statt. Das Symposium widmete sich dem Thema "Fallmanagement zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung" und bot wissenschaftliche Perspektiven und praxisbezogene Einblicke zu dieser Thematik.
Im Rahmen des Symposiums wurde der nunmehr 10. Forschungs- und Innovationspreis der GfR e.V., der mit insgesamt 5.000 EUR dotiert ist, vergeben. Den ersten Platz mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 EUR erreichte Frau Jennifer Marie Burchardi (Charité - Universitätsmedizin Berlin) für die Publikation "Ü45-Check zur Identifikation von Rehabilitations- und Präventionsbedarf. Eine multizentrische randomisierte kontrollierte Studie in der hausärztlichen Versorgung (PReHa45)" (Burchardi, J.M. et al. [2025], In: Dtsch Arztebl Int. 2025; 122(12): 315-320). Der Artikel stellt die Ergebnisse eines Modellprojektes zum Ü45-Check als Instrument der Bedarfserkennung in der hausärztlichen Versorgung dar. Für den zweiten und dritten Platz konnten Frau Sophie Klara Schellack (Deutsche Krebsgesellschaft e.V. Berlin) sowie Nadja Freymüller und Tobias Knoop (Gemeinschaftbewerbung, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) ausgezeichnet werden.
27. Rehabilitationswissenschaftliches Symposium am 6. November 2026 in Berlin
Das 27. Rehabilitationswissenschaftliche Symposium der Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e.V. (GfR) und des Rehabilitationswissenschaftlichen Verbundes Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland (BBMD) wird am 06. November 2026 unter wissenschaftlicher Leitung von Herrn Prof. Dr. Paul Gellert in Berlin stattfinden.
Im Rahmen des Symposiums wird auch der nunmehr 11. Forschungs- und Innovationspreis der GfR e.V., der mit insgesamt 5.000 EUR dotiert ist, vergeben.
Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie zu gegebener Zeit auf der BBMD-Homepage unter diesem Link:
Forschungs- und Innovationspreis der GfR e.V.
Forschungs- und Innovationspreis
Die Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (GfR) und der Rehabilitationswissenschaftliche Verbund Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland (BBMD) loben für das Jahr 2026 erneut den Forschungs- und Innovationspreis der GfR aus. Das Preisgeld beträgt insgesamt 5.000 EUR und wird auf die ersten drei Plätze aufgeteilt (3.000 EUR / 1.500 EUR / 500 EUR).
Angesprochen sind (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Verbundregionen Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es konnten Fachartikel, die ein rehabilitationswissenschaftliches Thema behandeln und deren Publikation in einer peer-reviewed Zeitschrift nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2026.
Die Einzelheiten zum Bewerbungs- und Begutachtungsverfahren erfahren Sie zu gegebener Zeit auf der BBMD-Homepage unter diesem Link: