Deutsche Rentenversicherung

DRV-Bund: Forschungsförderung durch die Abteilung Rehabilitation

Die Deutsche Rentenversicherung Bund fördert auch als Rentenversicherungsträger (Abteilung Rehabilitation) Forschungsvorhaben im Bereich der Rehabilitation. Damit sollen Projekte unterstützt werden, die der Weiterentwicklung der Rehabilitation dienen und die geeignet sind, die Zielsetzung der Rehabilitation im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterstützen. Es gelten hierbei die Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern.

Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund über Zuwendungen

Fördermittel können bei der Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Die Begutachtung von Projektanträgen erfolgt bezüglich inhaltlicher Relevanz und methodischer Qualität sowie gegebenenfalls unter Einbindung externer Expertise. Die Forschungsprojekte können durch die Abteilung Rehabilitation fachlich betreut werden.

Bitte lesen Sie auch die Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung

Nebenbestimmungen

sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

Allgemeine Nebenbestimmungen

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Rehabilitationsforschung durch die Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an

forschungsfoerderung@drv-bund.de

oder an

Nadine Vorsatz, Tel. 030 – 865-81584
(fachliche Fragestellungen zur Forschungsförderung)

bzw.

Steffen Ohmann, Tel. 030 – 865-82713
(verfahrenstechnische Fragestellungen zur Forschungsförderung)

Zu den Themen ...

Antragstellung

Die Beantragung von Zuwendungen im Bereich Reha-Forschung erfolgt in 2 Stufen:

  • Reichen Sie bitte eine Projektskizze ein (per E-Mail an forschungsfoerderung@drv-bund.de)
  • Wird das Projektvorhaben im Zuge der internen Begutachtung der Skizze als grundsätzlich förderungswürdig bewertet, kann in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung auf Zuwendung erfolgen. Diesen Antrag senden Sie uns bitte per E-Mail an forschungsfoerderung@drv-bund.de sowie in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation
Dezernat 8011, Bereich 4
10704 Berlin

Die folgenden Leitfäden dienen als Hilfestellung zur Gestaltung einer beurteilungsfähigen Projektskizze sowie eines ausführlichen Projektantrages. Unterlagen, die den Vorgaben dieser Leitfäden nicht entsprechen, können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.

Leitfaden zur Erstellung einer Projektskizze

Leitfaden zur Erstellung eines Projektantrages

In der Projektskizze und dem Projektantrag sollten bereits die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte dargestellt werden. Bitte beachten Sie: Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept wird in der Regel vor Beginn der Datenerhebung durch die DRV Bund und ggf. durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.

Für die Förderung in Form von Zuwendungen gelten die

Nebenbestimmungen

der Deutschen Rentenversicherung sowie die

Allgemeine Nebenbestimmungen

für Zuwendungen zur Projektförderung.

Achtung: Forschungsförderungsanträge für das Jahr 2026 sind spätestens am 15. Januar 2025 einzureichen. Zur Einhaltung der Frist genügt die Einreichung der Projektskizze. Verspätet eingehende Projektskizzen/Anträge können nur für das Jahr 2027 berücksichtigt werden.

Datenschutz

Bei der Antragstellung ist der Datenschutz bereits zu berücksichtigen. Wird ein Antrag auf eine Forschungsförderung bewilligt, ist ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept erforderlich. Dieses muss auch Texte zur Teilnehmerinformation und zur Einwilligungserklärung enthalten. Das Datenschutzkonzept wird durch uns und ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.

Einschlägige Rechtsgrundlagen für Datenschutzkonzepte sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils aktuellen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz [BDSG] und das Sozialgesetzbuch X [SGB X]).

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:

Vorlage Datenschutzkonzept

Anlage 1 - Teilnehmerinformation

Anlage 2 - Einwilligungserklärung

Genehmigung nach § 75 SGB X

Über das Datenschutzkonzept hinaus ist immer dann, wenn in einem Projekt die Übermittlung von Sozialdaten durch einen oder mehrere Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ein Antrag auf Genehmigung nach § 75 SGB X bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (im Fall von DRV Bund-geförderten Projekten: das Bundesamt für Soziale Sicherung - BAS) zu stellen.

Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist in Abstimmung mit der DRV Bund ein Genehmigungsantrag auszuarbeiten und beim BAS einzureichen.

Für Anträge an das BAS stehen ausfüllbare Musterformulare zur Verfügung, die für die Anträge gemäß § 75 SGB X verwendet werden sollen. Die Formulare können auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter dem Bereich "Themen" - „Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz“ - "Forschungsvorhaben" heruntergeladen werden.

Bundesamt für Soziale Sicherung

24. Rehabilitationswissenschaftliches Symposium am 10. November 2023 in Weimar

Das 24. Rehabilitationswissenschaftliche Symposium der Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e.V. (GfR) und des Rehabilitationswissenschaftlichen Verbundes Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland (BBMD) fand am 10. November 2023 in Weimar statt. Das Symposium widmete sich dem Thema "Rehabilitation von A (Akuthaus) bis Z (Zuhause)" und betrachtete den gesamten Rehabilitationsprozess.

Im Rahmen des Symposiums wurde der nunmehr 8. Forschungs- und Innovationspreis der GfR e.V., der mit 5.000 EUR dotiert ist, vergeben.

25. Rehabilitationswissenschaftliches Symposium am 8. November 2024 in Potsdam

Das 25. Rehabilitationswissenschaftliche Symposium wird sich am 08. November 2024 in Potsdam mit dem Thema "Präventive Aspekte beruflicher und sozialer Teilhabe" befassen.

Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf der BBMD-Homepage unter diesem Link:

Rehabilitationswissenschaftliches Symposium

Forschungs- und Innovationspreis

Die Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (GfR) und der Rehabilitationswissenschaftliche Verbund Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland (BBMD) loben für das Jahr 2024 erneut den Forschungs- und Innovationspreis der GfR aus. Das Preisgeld beträgt 5.000 EUR. Eine Aufteilung des Preisgeldes ist grundsätzlich möglich.

Angesprochen sind (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Verbundregionen Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es konnten Fachartikel, die ein rehabilitationswissenschaftliches Thema behandeln und deren Publikation in einer peer-reviewed Zeitschrift nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endete am 30.06.2024.

Die Einzelheiten zum Bewerbungs- und Begutachtungsverfahren erfahren Sie auf der BBMD-Homepage unter diesem Link:

Forschungs- und Innovationspreis der GfR e.V.

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