Elektronischer Rechtsverkehr
Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr im Überblick
Was ist der elektronische Rechtsverkehr?
Der elektronische Rechtsverkehr bezeichnet die digitale Übermittlung von Dokumenten in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Anstelle des Postwegs erfolgt die Übermittlung über sichere Übermittlungswege, unter Einhaltung rechtlicher und technischer Standards.
Sachstand
Die Deutsche Rentenversicherung bietet die Möglichkeit zur rechtssicheren, elektronischen Kommunikation im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Dies betrifft insbesondere den Austausch mit Gerichten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Behörden sowie sonstigen Verfahrensbeteiligten.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Nutzung des ERV für professionelle Einreicher verpflichtend (§ 130d ZPO).
Zunächst wurde 2012 für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Sozialgerichtsbarkeit ein sicheres elektronisches Verfahren entwickelt, mit dessen Hilfe Dokumente zwischen allen Rentenversicherungsträgern und allen Sozialgerichten in beiden Richtungen ausgetauscht werden können.
Ab dem 01.01.2018 mussten die Träger der Rentenversicherung in der Lage sein, von allen Gerichtszweigen elektronische Nachrichten über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) anzunehmen und zu beantworten. Die entsprechenden Regelungen hierzu enthielt das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. Seite 3786).
Wichtige Angaben für die korrekte Zuordnung
Die Deutsche Rentenversicherung erhält über das beBPo jährlich hunderttausende von elektronischen Nachrichten, die nur verarbeitet werden können, wenn neben der eigentlichen Nachricht (Dokument) auch der aktuell gültige XJustiz-Datensatz übermittelt wird. Auch die maschinelle Zuordnung der Nachricht zum zuständigen Rentenversicherungsträger wird über den XJustiz-Datensatz ermöglicht.
Nur durch vollständige Angaben im XJustiz-Datensatz ist eine eindeutige und automatisierte Zuordnung sowie die korrekte Verarbeitung der elektronischen Nachrichten möglich. Zwingend notwendig sind vor allem folgende Angaben:
Für Gerichte:
- Gerichtskennzahl
- RV-Träger Code (XJustiz-Element: empfaenger.rvTraeger)
- Geschäftszeichen RV (XJustiz-Element: aktenzeichen.empfaenger)
- Eindeutig referenziertes Dokument
Für weitere Kommunikationspartner:
- Absender
- RV-Träger Code (XJustiz-Element: empfaenger.rvTraeger)
- Geschäftszeichen RV (XJustiz-Element: aktenzeichen.empfaenger)
- Eindeutig referenziertes Dokument
Fehlende oder ungenaue Angaben können zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen.
Begriffe rund um den elektronischen Rechtsverkehr
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung kommunizieren über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
www.egvp.de
XJustiz-Datensatz
Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) hat den Datensatz XJustiz entwickelt. Darin werden in Form einer Datensatzbeschreibung Datenfelder definiert, die den Austausch möglichst vieler verfahrensrelevanter Daten ermöglichen sollen. Der Datensatz XJustiz wurde in den "Organisatorisch-technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften (OT-Leit-ERV)" als Grundlage der Übermittlung strukturierter Daten bestimmt. Diese Leitlinien wurden von der Bund-Länder-Kommission erstellt und durch Beschluss der Justizministerkonferenz den Ländern und dem Bund zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs empfohlen.
Zum 30.04.2025 wurde die aktuelle XJustiz-Version 3.5.1 eingesetzt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
www.xjustiz.de
Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB)
Mit dem Einsatz der Version 2.1 des XJustiz-Datensatzes ist das eEB Bestandteil des elektronischen Rechtsverkehrs.
SAFE-ID der Rentenversicherungsträger
| Rentenversicherungsträger | SAFE-ID |
|---|---|
| Deutsche Rentenversicherung Nord | DE.Justiz.6dc3a0aa-00f4-4ace-a32d-8ccfaf24181c.fee0 |
| Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland | DE.Justiz.1c49b0dd-23e8-4481-9a8e-487c99c3cc6c.2245 |
| Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover | DE.Justiz.cfb82806-5734-4875-a2f7-f0fd0a18ad07.990e |
| Deutsche Rentenversicherung Westfalen | DE.Justiz.d09577c8-cacc-47d8-a7f9-c5001db3ea1b.4aa9 |
| Deutsche Rentenversicherung Hessen | DE.Justiz.ec2e8a93-2d09-47ae-bfa9-6561fae21818.1841 |
| Deutsche Rentenversicherung Rheinland | DE.Justiz.8e8a59b0-1604-4de5-a286-52f3d76d4564.45be |
| Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd | DE.Justiz.1585467e-cc18-4754-b133-88f4e4d97698.7a43 |
| Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | DE.Justiz.d3c5a240-ac87-4340-8b49-c71c46db1358.a866 |
| Deutsche Rentenversicherung Saarland | DE.Justiz.f57d71a6-f465-4566-845c-0380a56792c2.4cac |
| Deutsche Rentenversicherung Nordbayern | DE.Justiz.38354c79-d3a5-4246-b7c8-8ef8bc4e08ee.2310 |
| Deutsche Rentenversicherung Schwaben | DE.Justiz.16614268-e2c4-4a0e-871f-2e747b757001.2cd0 |
| Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | DE.Justiz.efa6ea7d-da60-4c3c-a4ed-264db6f771ce.5bc5 |
| Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg | DE.Justiz.d3a128a1-7db3-41a8-99e8-36412c1517f0.af9c |
| Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen | DE.Justiz.46209c2f-ae39-438d-9f7e-d310006ef500.2dc7 |
| Deutsche Rentenversicherung Bund | DE.Justiz.e939912c-d74b-4be6-a2ed-d9571fd29154.b1f3 |
| Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | DE.Justiz.5bde0c17-a6e6-454b-8e94-5bfab0c0b14a.a10a |
Datenschutz und IT-Sicherheit
Die elektronische Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist datenschutzrechtlich und IT-sicherheitstechnisch gewürdigt und genehmigt worden.
Das in der Justiz eingesetzte beBPo deckt alle Bereiche eines sicheren, authentifizierten und rechtsverbindlichen Transports von Nachrichten ab. Es handelt sich hierbei um einen bundesweit akzeptierten Standard.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder:
www.justiz.de
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zum Elektronischen Rechtsverkehr bei der Deutschen Rentenversicherung?
Schreiben Sie uns eine E-Mail: elektronischer-rechtsverkehr@drv-bund.de